Achten Sie auf die strengen Vorgaben für Ihr biometrisches Passfoto.
Wer ins Ausland reisen möchte, benötigt oft einen gültigen Reisepass. Einen Reisepass beantragen Sie in Deutschland bei der zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes. Dies ist in der Regel das Bürgeramt oder die Stadtverwaltung. Der Antrag muss persönlich gestellt werden, da Ihre Identität überprüft und Ihre Fingerabdrücke erfasst werden müssen. Planen Sie ausreichend Zeit für den gesamten Prozess ein, um unerwartete Verzögerungen zu vermeiden.
Bevor Sie sich auf den Weg zur Passbehörde machen, sollten Sie einige Punkte beachten, um den Antragsprozess reibungslos zu gestalten. Eine gute Vorbereitung spart Zeit und Nerven.
Den Reisepass beantragen Sie ausschließlich bei der Passbehörde, die für Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland zuständig ist. Dies ist in der Regel Ihr lokales Bürgeramt, die Stadtverwaltung oder das Einwohnermeldeamt. Eine Antragstellung in einer anderen Gemeinde ist nur in Ausnahmefällen und gegen eine höhere Gebühr möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund nachweisen können. Für deutsche Staatsbürger, die im Ausland leben, sind die deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften und Konsulate) die zuständigen Stellen.
Für die Beantragung eines Reisepasses sind verschiedene Dokumente erforderlich, um Ihre Identität und Staatsangehörigkeit zweifelsfrei festzustellen. Ohne vollständige Unterlagen kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden. Stellen Sie sicher, dass alle Dokumente im Original vorliegen.
Die wichtigsten Unterlagen sind:
📌 Gut zu wissen
Die Anforderungen an das biometrische Passfoto sind streng. Viele Bürgerämter bieten mittlerweile die Möglichkeit, ein digitales Foto direkt vor Ort an speziellen Terminals zu erstellen. Dies gewährleistet, dass das Foto den aktuellen technischen und biometrischen Vorgaben entspricht und verhindert Probleme bei der Antragstellung. Informieren Sie sich vor Ihrem Termin, ob dieser Service in Ihrem Bürgeramt angeboten wird.
Die Kosten für einen Reisepass sind bundeseinheitlich geregelt, können aber durch Expresszuschläge oder bei Beantragung außerhalb des Hauptwohnsitzes variieren. Die Gebühren müssen in der Regel direkt bei Antragstellung bezahlt werden, oft in bar oder per EC-Karte. Die aktuellen Gebühren (Stand: 13. Juni 2026) sind:
| Art des Passes | Kosten (Standard) | Gültigkeit |
|---|---|---|
| Reisepass (ab 24 Jahre) | 70,00 Euro | 10 Jahre |
| Reisepass (unter 24 Jahre) | 37,50 Euro | 6 Jahre |
| Reisepass (48 Seiten, ab 24 Jahre) | 92,00 Euro | 10 Jahre |
| Reisepass (48 Seiten, unter 24 Jahre) | 59,50 Euro | 6 Jahre |
| Vorläufiger Reisepass | 26,00 Euro | 1 Jahr |
Zusätzliche Kosten können anfallen, wenn Sie einen Express-Reisepass beantragen möchten. Hierfür wird ein Zuschlag von 32,00 Euro erhoben. Bei einer Beantragung außerhalb des Hauptwohnsitzes verdoppeln sich die Gebühren.
Die Bearbeitungsdauer für einen Reisepass kann je nach Saison und Auslastung der Bundesdruckerei variieren. Es gibt jedoch Richtwerte, an denen Sie sich orientieren können:
💡 Praxis-Tipp
Überprüfen Sie vor jeder Auslandsreise die Gültigkeit Ihres Reisepasses und die Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes. Viele Länder verlangen eine Restgültigkeit von mindestens sechs Monaten über das geplante Rückreisedatum hinaus. Das frühzeitige Reisepass beantragen schützt Sie vor unnötigem Stress.
Die reguläre Bearbeitungszeit für einen deutschen Reisepass beträgt üblicherweise zwischen drei und sechs Wochen. Diese Dauer hängt von der Auslastung der Bundesdruckerei und der jeweiligen Passbehörde ab. Wenn Sie den Reisepass schneller benötigen, besteht die Möglichkeit, einen Express-Reisepass zu beantragen. Dieser wird in der Regel innerhalb von drei bis fünf Werktagen nach Antragstellung geliefert, allerdings gegen einen zusätzlichen Expresszuschlag. In extrem dringenden Fällen kann auch ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden, der sofort gültig ist, jedoch nur ein Jahr lang und nicht in allen Ländern akzeptiert wird. Eine frühzeitige Planung ist daher immer ratsam.
Für die Beantragung eines Reisepasses müssen Sie persönlich bei Ihrer zuständigen Passbehörde erscheinen. Sie benötigen Ihr bisheriges amtliches Ausweisdokument (Personalausweis oder alter Reisepass), ein aktuelles biometrisches Passfoto, und gegebenenfalls Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde, falls es sich um eine Erstbeantragung handelt oder sich Ihr Name geändert hat. Bei Minderjährigen sind zusätzlich die Geburtsurkunde des Kindes sowie die Personalausweise und die Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigter erforderlich. Ab dem 1. Mai 2025 müssen Passfotos zudem digital erfasst werden, entweder direkt im Bürgeramt oder durch einen zertifizierten Dienstleister.
Die Kosten für einen Reisepass in Deutschland variieren je nach Alter des Antragstellers und der gewünschten Bearbeitungszeit. Für Personen ab 24 Jahren beträgt die Gebühr für einen Standard-Reisepass 70,00 Euro; für Personen unter 24 Jahren sind es 37,50 Euro. Ein Reisepass mit 48 Seiten (Vielreisepass) kostet 92,00 Euro (ab 24 J.) bzw. 59,50 Euro (unter 24 J.). Wenn Sie einen Express-Reisepass wünschen, fällt ein zusätzlicher Zuschlag von 32,00 Euro an. Ein vorläufiger Reisepass kostet 26,00 Euro. Bei der Beantragung in einer nicht zuständigen Gemeinde verdoppeln sich die Gebühren. Alle Angaben sind Stand vom 13. Juni 2026.
Nein, die Beantragung eines Reisepasses ist in Deutschland grundsätzlich nicht online möglich. Sie müssen den Antrag persönlich bei Ihrer zuständigen Passbehörde stellen. Dies ist notwendig, um Ihre Identität zu überprüfen, Ihre Fingerabdrücke zu erfassen und Ihre Unterschrift zu leisten. Auch wenn einige Behörden Online-Terminvereinbarungen anbieten, ersetzt dies nicht die persönliche Vorsprache. Der Gesetzgeber schreibt die persönliche Antragstellung vor, um Missbrauch zu verhindern und die Sicherheit der Ausweisdokumente zu gewährleisten. Eine Ausnahme bilden lediglich die digitalen Passfotos ab 2025, die unter Umständen extern erstellt und digital eingereicht werden können, der Antrag selbst bleibt jedoch persönlich.
Einen vorläufigen Reisepass beantragen Sie ebenfalls bei Ihrer zuständigen Passbehörde, also dem Bürgeramt oder der Stadtverwaltung. Die Ausstellung erfolgt in der Regel sofort, da dieser Pass direkt vor Ort gedruckt wird. Sie müssen jedoch einen glaubhaften Nachweis für die Dringlichkeit Ihrer Reise erbringen, beispielsweise Flugtickets oder eine Bestätigung der Notwendigkeit. Der vorläufige Reisepass ist maximal ein Jahr gültig und enthält keine elektronischen Sicherheitsmerkmale wie Fingerabdrücke oder einen Chip. Nicht alle Länder erkennen ihn als vollwertiges Reisedokument an, daher sollten Sie sich vorab über die Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes informieren. Die Gebühr für einen vorläufigen Reisepass beträgt 26,00 Euro.
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Das Reisepass beantragen ist ein standardisierter Prozess, der jedoch eine sorgfältige Vorbereitung erfordert. Indem Sie sich frühzeitig über die benötigten Unterlagen, Kosten und Bearbeitungszeiten informieren und einen Termin bei Ihrer Passbehörde vereinbaren, können Sie den Ablauf erheblich vereinfachen. Denken Sie insbesondere an die neuen Regelungen für biometrische Passfotos ab Mai 2025. Ein gültiger Reisepass ist Ihr Schlüssel zur Welt, und mit den richtigen Informationen steht Ihrer nächsten Reise nichts im Wege. Für weitere Informationen zu behördlichen Prozessen und internationalen Angelegenheiten besuchen Sie unsere Kategorie International.
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