📖 Lesezeit: 8 Minuten | Zuletzt aktualisiert: 2. Januar 2026
Lohnfortzahlung Krankheitsfall – wenn du krank wirst und nicht arbeiten kannst, hast du als Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf Weiterzahlung deines vollen Gehalts. Diese gesetzliche Absicherung ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) geregelt und gilt für maximal sechs Wochen pro Erkrankung. In diesem Ratgeber erfährst du alles zu den Voraussetzungen, der Berechnung und was nach den sechs Wochen passiert.
Die Entgeltfortzahlung ist ein wichtiger Pfeiler des deutschen Arbeitsrechts. Sie schützt Arbeitnehmer davor, bei Krankheit in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Aktuell wird das Thema politisch diskutiert: Arbeitgeberverbände fordern Kürzungen, während das Bundesarbeitsministerium Einschränkungen ablehnt.
💡 Kurz erklärt: Arbeitnehmer erhalten bei Krankheit 6 Wochen lang ihr volles Gehalt vom Arbeitgeber. Danach springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein.
Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) regelt seit 1994 die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall einheitlich für alle Arbeitnehmer in Deutschland. Der zentrale Paragraph lautet:
§ 3 Abs. 1 EntgFG: „Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.”
Damit du Anspruch auf Entgeltfortzahlung hast, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
| Voraussetzung | Erklärung |
|---|---|
| Arbeitsverhältnis seit 4 Wochen | Du musst mindestens 4 Wochen ununterbrochen beim Arbeitgeber beschäftigt sein (Wartezeit) |
| Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit | Eine Erkrankung verhindert dich an der Ausübung deiner Arbeit |
| Kein Selbstverschulden | Die Krankheit darf nicht durch grobes Eigenverschulden entstanden sein |
| Krankmeldung | Unverzügliche Mitteilung an den Arbeitgeber + ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung |
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung gilt für alle Arbeitnehmer – unabhängig von der Vertragsart:
Die Arbeitsunfähigkeit darf nicht selbst verschuldet sein. Als Selbstverschulden gilt ein grober Verstoß gegen das eigene gesundheitliche Wohlergehen:
| Selbstverschuldet (kein Anspruch) | Nicht selbstverschuldet (Anspruch) |
|---|---|
| Unfall unter Alkoholeinfluss (z.B. betrunken Auto fahren) | Erkältung durch Spaziergang im Regen |
| Verletzungen durch illegale Aktivitäten | Sportverletzung bei normaler Sportausübung |
| Schlägerei, die man selbst begonnen hat | Verletzung durch fremdes Verschulden |
🎯 Gut zu wissen: Auch eine nicht rechtswidrige Sterilisation oder ein legaler Schwangerschaftsabbruch gelten laut § 3 Abs. 2 EntgFG als unverschuldete Arbeitsunfähigkeit.
Wie lange wird Lohnfortzahlung gezahlt?
Der Arbeitgeber muss das Gehalt für maximal 6 Wochen (42 Kalendertage) fortzahlen. Die Frist beginnt am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit – dabei zählen auch Wochenenden und Feiertage mit.
Du erhältst 100 Prozent deines regulären Bruttogehalts – so als hättest du gearbeitet. Das umfasst auch:
| Zeitraum | Zahlung durch | Höhe |
|---|---|---|
| Woche 1-6 | Arbeitgeber (Entgeltfortzahlung) | 100% Bruttogehalt |
| Ab Woche 7 | Krankenkasse (Krankengeld) | 70% Brutto, max. 90% Netto |
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Seit dem 1. Januar 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für gesetzlich Versicherte Pflicht. Der Arzt übermittelt die Krankschreibung direkt an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber ruft die Daten elektronisch bei der Krankenkasse ab.
Deine Pflichten als Arbeitnehmer:
⚠️ Wichtig: Ab dem 4. Krankheitstag ist eine ärztliche Bescheinigung vorgeschrieben. Viele Arbeitgeber verlangen diese aber schon ab dem 1. Tag – prüfe deinen Arbeitsvertrag!
Ein heikles Thema ist die erneute Erkrankung. Hier gelten besondere Regeln:
Wirst du wegen derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, entsteht nur dann ein neuer 6-Wochen-Anspruch, wenn:
Bei einer völlig neuen, anderen Erkrankung beginnt die 6-Wochen-Frist von vorne. Die Erkrankungen müssen dabei voneinander unabhängig sein.
| Situation | Anspruch auf neue 6 Wochen? |
|---|---|
| Gleiche Krankheit, innerhalb von 6 Monaten | ❌ Nein – Zeiten werden zusammengerechnet |
| Gleiche Krankheit, nach 6 Monaten Pause | ✅ Ja – neuer 6-Wochen-Anspruch |
| Andere Krankheit während laufender AU | ✅ Ja – wenn sie alleinige Ursache wird |
| Neue Krankheit nach Genesung | ✅ Ja – neuer 6-Wochen-Anspruch |
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen, endet die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Dann übernimmt die gesetzliche Krankenkasse mit dem Krankengeld:
💰 Rechenbeispiel: Bei einem Bruttogehalt von 3.500 € erhältst du als Krankengeld ca. 2.450 € (70% Brutto) – abzüglich deiner Sozialversicherungsbeiträge (ca. 12%).
Die Lohnfortzahlung ist aktuell politisch umstritten. Hintergrund sind die hohen Krankenstände und steigenden Kosten für Arbeitgeber.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) fordert im Februar 2025:
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) lehnt Kürzungen ab: „Wer krank gemeldete Beschäftigte unter den Generalverdacht des Blaumachens stellt, hat ein verzerrtes Bild von den arbeitenden Menschen in diesem Land. Die Deutschen sind keine Drückeberger und Faulenzer.”
| Kennzahl | Wert 2024 |
|---|---|
| Kosten Lohnfortzahlung (gesamt) | ca. 82 Mrd. Euro |
| Durchschnittliche Krankheitstage | ca. 19,4 Tage pro Arbeitnehmer |
| Steigerung seit 2023 | + 5 Mrd. Euro |
Deutschland hat eine der großzügigsten Lohnfortzahlungsregelungen weltweit:
| Land | Regelung |
|---|---|
| Deutschland | 100% für 6 Wochen (durch Arbeitgeber) |
| Frankreich | 90% für 30 Tage, dann 66% für weitere 30 Tage |
| Spanien | Ab Tag 4: 60%, ab Tag 21: 75% |
| Irland | 70% für max. 10 Tage/Jahr (ab 2026) |
| Niederlande | 70% für bis zu 104 Wochen |
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist ein wichtiges Arbeitnehmerrecht in Deutschland. Wer unverschuldet krank wird und mindestens 4 Wochen im Unternehmen arbeitet, erhält 6 Wochen lang sein volles Gehalt. Danach springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein.
Auch wenn Arbeitgeberverbände aktuell Kürzungen fordern: Politisch ist eine Änderung derzeit nicht absehbar. Bundesarbeitsminister Heil hat Einschränkungen bei der Lohnfortzahlung eine klare Absage erteilt.
Wichtig ist: Melde dich bei Krankheit unverzüglich bei deinem Arbeitgeber und geh zum Arzt. Mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) läuft der Rest seit 2023 weitgehend automatisch.
Redaktion wermachtwas.online | Ratgeber & Recht
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