Der Kleine Waffenschein erfreut sich in Deutschland wachsender Beliebtheit. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren 906.141 Kleine Waffenscheine im Nationalen Waffenregister gespeichert. Das teilte das Bundesverwaltungsamt mit. Wer einen solchen Schein besitzt, darf Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen auch außerhalb des eigenen Grundstücks mit sich führen.
Die Zahl der im Nationalen Waffenregister erfassten Kleinen Waffenscheine hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Wie Stern berichtet, waren Ende 2021 noch gut 740.000 Kleine Waffenscheine registriert. Innerhalb von fünf Jahren stieg die Zahl damit um gut 22 Prozent.
Dieser Trend setzt sich fort: Ende 2022 waren es gut 781.000, 2023 fast 834.000 und Ende 2024 knapp 872.000 Kleine Waffenscheine.
Ein Kleiner Waffenschein berechtigt zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Das bedeutet, dass der Inhaber die Waffe geladen und zugriffsbereit bei sich tragen darf. Allerdings ist das Führen der Waffe nur verdeckt erlaubt; ein offenes Tragen ist untersagt. Zudem gilt das Verbot des Führens von Waffen auf öffentlichen Veranstaltungen. (Lesen Sie auch: Fahndung Passau: Untersuchungshäftling aus Gericht Geflohen)
Das Führen einer Waffe bedeutet, dass diese zugriffsbereit, aber nicht unbedingt schussbereit sein muss. Ein Transport in einem verschlossenen Behältnis gilt beispielsweise nicht als Führen.
Die Hürden für den Erwerb eines Kleinen Waffenscheins sind vergleichsweise niedrig. Volljährige Personen ohne Vorstrafen sind grundsätzlich berechtigt, den Schein zu beantragen. Geprüft werden unter anderem die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung des Antragstellers.
Ein Sachkundenachweis ist im Gegensatz zum “großen” Waffenschein nicht erforderlich. Allerdings empfiehlt es sich, den sicheren Umgang mit den erlaubten Waffen zu beherrschen, um im Notfall richtig reagieren zu können.
Das Schießen mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ist außerhalb von Schießstätten, der eigenen Wohnung, Geschäftsräumen und dem eigenen, befriedeten Grundstück grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten lediglich in Fällen von Notwehr und Notstand. Das Bundesverwaltungsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass ein Verstoß gegen diese Bestimmungen strafrechtliche Konsequenzen haben kann. (Lesen Sie auch: Metro Betrug: Wie Zwei Männer den Konzern…)
Ein Kleiner Waffenschein ist unbefristet gültig. Allerdings kann die zuständige Behörde den Schein widerrufen, wenn nachträglich Tatsachen bekannt werden, die die Zuverlässigkeit des Inhabers in Frage stellen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Inhaber straffällig wird oder Anzeichen für eine psychische Erkrankung vorliegen.
Es ist ratsam, sich regelmäßig über die geltenden Gesetze und Bestimmungen zu informieren, da diese sich ändern können. Informationen hierzu sind beispielsweise beim Bundesministerium des Innern und für Heimat erhältlich.
Auch wenn der Kleine Waffenschein unbefristet gültig ist, sollte man sich stets über die aktuelle Rechtslage informieren, um nicht unbeabsichtigt gegen das Gesetz zu verstoßen.
Der Kleine Waffenschein erlaubt das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit, jedoch nur verdeckt. Das Schießen mit diesen Waffen ist grundsätzlich nur auf Schießstätten oder in Notwehrsituationen erlaubt.
Der Kleine Waffenschein berechtigt zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Diese Waffen sind in der Regel mit dem Prüfzeichen “PTB” gekennzeichnet, welches ihre Zulassung bestätigt.
Der wesentliche Unterschied liegt in den berechtigten Waffenarten und den Voraussetzungen für den Erwerb. Der “große” Waffenschein erlaubt das Führen von scharfen Schusswaffen und erfordert einen Sachkundenachweis. (Lesen Sie auch: Leipziger Buchmesse: Farbenfroh und detailverliebt: Cosplay hinter…)
Ja, der Kleine Waffenschein kann widerrufen werden, wenn nachträglich Tatsachen bekannt werden, die die Zuverlässigkeit des Inhabers in Frage stellen. Dies kann beispielsweise bei strafrechtlichen Verurteilungen der Fall sein.
Der Kleine Waffenschein kann bei der zuständigen Waffenbehörde des jeweiligen Wohnortes beantragt werden. Die Antragsstellung erfordert die Vorlage bestimmter Dokumente und Nachweise.
Weitere Informationen zum Waffenrecht sind auf der Seite des Bundesverwaltungsamtes zu finden. Die steigende Zahl der Kleinen Waffenscheine spiegelt möglicherweise ein wachsendes Sicherheitsbedürfnis in der Bevölkerung wider. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Entwicklung in Zukunft gestalten wird.
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