Der Zoll deckte im Jahr 2025 bei Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit tausende Verstöße gegen das Mindestlohngesetz auf. Betroffen waren diverse Branchen, darunter Gastronomie, Baugewerbe und Speditionen. Derzeit liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro pro Stunde. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls führte im genannten Zeitraum bundesweit 25.765 Arbeitgeberprüfungen durch.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls hat im Jahr 2025 bei bundesweiten Kontrollen zahlreiche Verstöße gegen das Mindestlohngesetz aufgedeckt. Wie Stern berichtet, wurden in 6.121 Fällen Verfahren wegen mutmaßlicher Verstöße eingeleitet. Insgesamt wurden 25.765 Arbeitgeber überprüft.
Derzeit liegt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland bei 13,90 Euro pro Stunde. Einige Arbeitgeber versuchen jedoch, diese Lohnuntergrenze zu umgehen, indem sie beispielsweise zu wenig Lohn zahlen, zu lange Arbeitszeiten anordnen oder Stundenzettel manipulieren.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ist eine Organisationseinheit innerhalb der Bundeszollverwaltung. Ihre Hauptaufgabe ist die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung in Deutschland.
Besonders häufig wurden Verstöße im Gast- und Hotelgewerbe festgestellt. Hier wurden fast 2.500 Verfahren eingeleitet. Auch Speditionen, Baufirmen und Friseur- und Kosmetikstudios sind betroffen, mit jeweils mehr als 500 Verfahren. Auch bei Taxis, Getränkeshops und Sicherheitsdiensten fand der Zoll zahlreiche Verstöße. (Lesen Sie auch: Autoversicherung Preiserhöhung 2025: So Sparen Autofahrer Jetzt)
Die hohe Anzahl an Verstößen in diesen Branchen deutet auf strukturelle Probleme bei der Einhaltung des Mindestlohngesetzes hin. Oftmals sind es Branchen mit einem hohen Anteil an geringqualifizierten Arbeitskräften und einem hohen Wettbewerbsdruck.
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Es gibt verschiedene Methoden, mit denen Arbeitgeber versuchen, den Mindestlohn zu umgehen. Eine gängige Praxis ist die Nicht- oder Falscherfassung von Arbeitszeiten. Auch das Ansetzen eines so hohen Arbeitspensums, dass es in der bezahlten Zeit nicht zu schaffen ist, führt faktisch zu einer Unterschreitung des Mindestlohns.
Weitere Tricks sind Abzüge vom Lohn für Arbeitsmittel oder -kleidung sowie die Anordnung unbezahlter Überstunden. Auch die Beschäftigung von Arbeitnehmern als Scheinselbstständige ist eine Möglichkeit, den Mindestlohn zu umgehen, da für Selbstständige das Mindestlohngesetz nicht gilt. Informationen zum Thema Scheinselbstständigkeit bietet die Deutsche Rentenversicherung.
Für Bürger bedeutet die Unterschreitung des Mindestlohns eine finanzielle Einbuße und eine Benachteiligung gegenüber anderen Arbeitnehmern. Wer nicht den vollen Lohn erhält, der ihm zusteht, hat weniger Geld zur Verfügung, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Dies kann zu Armut und sozialer Ausgrenzung führen.
Zudem verzerrt die Umgehung des Mindestlohns den Wettbewerb. Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, haben höhere Personalkosten und sind dadurch im Nachteil gegenüber Unternehmen, die den Mindestlohn unterschreiten. (Lesen Sie auch: Neue Kernenergie: Vattenfall plant bis zu Fünf…)
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Der Linken-Abgeordnete Cem Ince forderte angesichts der aufgedeckten Verstöße eine deutliche Ausweitung der Kontrollen und eine Aufstockung des Personals bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Er verwies auf Schätzungen, wonach bis zu 2,5 Millionen Menschen um den Mindestlohn betrogen würden.
Aus Sicht der Regierung ist die Bekämpfung von Schwarzarbeit und Mindestlohnverstößen ein wichtiges Anliegen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit wird personell und finanziell gestärkt, um ihre Kontrolltätigkeit zu intensivieren. Kritiker bemängeln jedoch, dass die Kontrollen nicht flächendeckend genug sind und dass die Strafen für Verstöße nicht abschreckend genug sind. Informationen zu den Aufgaben des Zolls bietet die Website des Zolls.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit wird ihre Kontrolltätigkeit fortsetzen und verstärken. Ziel ist es, die Einhaltung des Mindestlohngesetzes zu gewährleisten und Arbeitnehmer vor Ausbeutung zu schützen. Die Politik ist gefordert, die Rahmenbedingungen für die Kontrolltätigkeit des Zolls zu verbessern und die Strafen für Mindestlohnverstöße zu erhöhen.
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Der aktuelle gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt 13,90 Euro pro Stunde (Stand: 2025). Er gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, unabhängig von ihrer Qualifikation oder Branche, mit wenigen Ausnahmen.
Die Einhaltung des Mindestlohngesetzes wird von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls kontrolliert. Die FKS führt unangekündigte Kontrollen bei Arbeitgebern durch und prüft, ob der Mindestlohn gezahlt wird.
Wenn Sie nicht den Mindestlohn erhalten, sollten Sie sich zunächst an Ihren Arbeitgeber wenden und ihn auffordern, den fehlenden Lohn zu zahlen. Wenn dies nicht hilft, können Sie sich an eine Beratungsstelle oder einen Anwalt wenden.
Bei Verstößen gegen das Mindestlohngesetz drohen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro. In besonders schweren Fällen können auch Freiheitsstrafen verhängt werden. Zudem können Arbeitgeber zur Nachzahlung des vorenthaltenen Lohns verpflichtet werden.
Sie können einen Verstoß gegen das Mindestlohngesetz bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls melden. Die Meldung kann anonym erfolgen. Die FKS wird den Fall prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen. (Lesen Sie auch: Valentinstag Schmuck: Goldschmiedin warnt vor Fehlkäufen)
Die aufgedeckten Fälle von Mindestlohnverstößen durch den Zoll zeigen, dass es weiterhin Handlungsbedarf bei der Durchsetzung des Mindestlohngesetzes gibt. Nur durch konsequente Kontrollen und Sanktionen kann sichergestellt werden, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den ihnen zustehenden Lohn erhalten.
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