Wiederholungstäter in Deutschland sorgen für Unmut: Ein Mann begeht 200 Straftaten, verprügelt Polizisten, greift Frauen an – und bleibt trotzdem auf freiem Fuß. Solche Fälle schüren bundesweit Diskussionen über unser Justizsystem. Experten sprechen von einem strukturellen Problem: Intensivtäter machen nur wenige Prozent aller Tatverdächtigen aus, verüben aber einen großen Teil der Straftaten. Doch warum greifen Bewährungsstrafen und Meldeauflagen oft nicht?
Das Problem der Intensivtäter in Deutschland
In Sachsen-Anhalt wurden 2024 insgesamt 981 Intensivtäter registriert – das entspricht 1,4 Prozent aller Tatverdächtigen. Doch diese kleine Gruppe verantwortet 15,5 Prozent aller aufgeklärten Straftaten. Bundesweit zeigt sich ein ähnliches Bild: In Berlin erfasste die Polizei 2023 über 24.800 jugendliche Tatverdächtige, darunter 321 Intensivtäter. Die häufigsten Delikte sind Körperverletzungen, Diebstähle und Nötigungen. Das Bundeskriminalamt registrierte 2023 einen neuen Höchststand bei Gewalttaten gegen Polizisten mit 46.218 Fällen.
Das bayerische Landeskriminalamt fand heraus, dass etwa 10 Prozent der 14- bis 25-jährigen Straftäter Intensivtäter sind – sie verüben jedoch rund 50 Prozent der bekanntgewordenen Straftaten in dieser Altersgruppe. Besonders betroffen sind soziale Brennpunkte.
Das deutsche Rechtssystem setzt bei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren auf Bewährung. Diese Regelung soll der Resozialisierung dienen. Etwa drei Viertel aller Freiheitsstrafen unter zwei Jahren werden zur Bewährung ausgesetzt. Der Gedanke: Die Verurteilung allein wirkt abschreckend genug.
Doch die Praxis zeigt Probleme: Bewährungsauflagen werden oft nicht konsequent überwacht. Verstöße gegen Meldeauflagen oder erneute Straftaten führen nicht automatisch zum Widerruf der Bewährung. Erst bei „beharrlichen” Verstößen oder neuen schweren Delikten droht tatsächlich Haft.
Eine Studie der Universität Göttingen zeigt: Nur 34 Prozent der strafrechtlich Sanktionierten werden erneut straffällig. Für die Mehrheit bleibt die Verurteilung ein einmaliges Ereignis. Doch bei Intensivtätern funktioniert das System nicht. Sie nutzen die Bewährung als Freibrief.
Ein bekannter Fall illustriert das Problem: Nidal R. aus Berlin hatte als 20-Jähriger bereits über 80 Einträge in seiner Akte – und erhielt in 52 von 60 Fällen Haftverschonung oder Bewährung. Solche Fälle führten zur Einrichtung spezieller Intensivtäterabteilungen bei der Polizei.
Deutsche Bundesländer arbeiten mit unterschiedlichen Kriterien für Intensivtäter. Hamburg definiert sie als Personen unter 25 Jahren mit mindestens zwei schweren Straftaten innerhalb von zwölf Monaten. Andere Länder nutzen abweichende Definitionen.
Bundesweit wurden spezielle Programme entwickelt: Das JUIT-Konzept in Bayern oder das ProPER-Programm in München setzen auf beschleunigte Verfahren und personenorientierte Ermittlungen. Täter, die binnen sechs Monaten mehr als fünf Straftaten begehen, werden unter besondere Beobachtung gestellt.
Bayerns Justizminister fordert eine Verlängerung des Jugendarrests von vier Wochen auf drei Monate. Der sogenannte Warnschussarrest soll jugendliche Intensivtäter früher stoppen. Doch Experten sind skeptisch: Bloßes Einsperren reicht nicht. Norbert Meiners vom Saarländischen Landesinstitut für Präventives Handeln betont, dass erzieherische Elemente entscheidend sind.
Empirische Studien zeigen: Straftäter mit Bewährungsstrafen werden seltener rückfällig als jene, die im Gefängnis saßen. Allerdings handelt es sich bei Häftlingen oft um eine „Negativauslese” – sie hatten bereits während Bewährung versagt.
Ein besonders kontroverser Aspekt: Ausländische Intensivtäter können oft nicht abgeschoben werden. Der Fall Mahmoud A., ein 29-jähriger Syrer mit mehreren Haftstrafen wegen versuchter Vergewaltigung und Überfällen, illustriert das Dilemma. Trotz Ablehnung seines Asylantrags erhielt er Flüchtlingsstatus. Rechtliche Abschiebehindernisse verhindern die Ausweisung.
Änderungen der Straftäterprofile werden den Ausländerbehörden häufig nicht mitgeteilt. Das Bundeskriminalamt schlug 2018 ein bundesweites Punktesystem für straffällige Zuwanderer vor – mit Abschiebung bei Erreichen einer Punktegrenze. Umgesetzt wurde der Vorschlag bisher nicht.
Als letztes Mittel bleibt die Sicherungsverwahrung. Sie dient dem Schutz der Gesellschaft vor besonders gefährlichen Tätern. 2022 wurden 68 Personen in traditionelle Sicherungsverwahrung überführt. Die Maßnahme wird auf unbestimmte Zeit angeordnet.
Baden-Württemberg führte 2001 eine „nachträgliche Sicherungsverwahrung” ein. Sie ermöglicht, auch solche Täter zu verwahren, deren Gefährlichkeit zum Zeitpunkt des Urteils nicht eindeutig prognostiziert werden konnte, sich aber später zeigt.
Nach dem gewaltsamen Tod von Intensivtäter Nidal R. forderten Gewerkschaft der Polizei und Bund Deutscher Kriminalbeamter eine bundesweite Intensivtäter-Datei. Auch für deutsche Intensivtäter wird ein Punktesystem diskutiert, um rechtzeitig Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Die AfD-Fraktion legte 2023 einen Gesetzentwurf zur „Rückfallprävention durch Strafverschärfung bei Wiederholungstätern” vor. Ziel ist eine härtere Strafzumessung – insbesondere bei Straftaten gegen Leben, körperliche Unversehrtheit und persönliche Freiheit.
Das deutsche Rechtssystem steht vor einem Dilemma. Einerseits soll Strafe resozialisieren und Menschen eine zweite Chance geben. Andererseits müssen Bürger vor gefährlichen Wiederholungstätern geschützt werden. Bewährungsstrafen funktionieren bei den meisten Verurteilten – doch bei Intensivtätern versagen sie häufig.
Schnellere Verfahren, konsequente Überwachung von Bewährungsauflagen und individuell ausgerichtete Maßnahmen könnten helfen. Experten sind sich einig: Eine Lösung liegt nicht in pauschalen Strafverschärfungen, sondern in der gezielten Betreuung gefährdeter Täter. Nur so lässt sich die Balance zwischen Resozialisierung und Sicherheit finden.
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