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Am 27. Januar 2026 entfällt der Präsenzunterricht in weiten Teilen Bayerns. Betroffen sind vor allem Mittelfranken, Oberfranken und Unterfranken. Grund: Anhaltender Schneefall und Glatteis machen Schulwege unsicher. Die Entscheidung trifft die Koordinierungsgruppe Witterung des jeweiligen Regierungsbezirks.
Unterrichtsausfall Bayern: Am 27. Januar 2026 bleibt die Schule für Zehntausende Schülerinnen und Schüler in Bayern geschlossen. Nach dem Schneechaos am Montag hat der Deutsche Wetterdienst (DWD) weiterhin vor erheblichen Beeinträchtigungen auf Bayerns Straßen gewarnt.
Die regionalen Koordinierungsgruppen Witterung haben in zahlreichen Landkreisen den Präsenzunterricht abgesagt. Wir zeigen, welche Regionen betroffen sind und was Eltern jetzt wissen müssen.
Die Entscheidung über Schulausfälle in Bayern trifft die lokale oder regionale Koordinierungsgruppe Witterung. Am Dienstag, 27. Januar 2026, sind folgende Landkreise und kreisfreie Städte vom Unterrichtsausfall betroffen:
| Regierungsbezirk | Betroffene Landkreise/Städte | Status |
|---|---|---|
| Mittelfranken | Erlangen (Stadt), Erlangen-Höchstadt, Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim | Präsenzunterricht entfällt |
| Oberfranken | Bamberg (Stadt), Bamberg (Landkreis), Forchheim | Präsenzunterricht entfällt |
| Unterfranken | Würzburg (Stadt/LK), Schweinfurt (Stadt/LK), Bad Kissingen, Rhön-Grabfeld, Main-Spessart, Aschaffenburg | Präsenzunterricht entfällt |
Die Lage kann sich kurzfristig ändern. Die offizielle Übersicht aller aktuellen Schulausfälle in Bayern finden Sie unter unterrichtsausfall.bayern.de. Das Portal wird fortlaufend aktualisiert.
Wer entscheidet über Unterrichtsausfall in Bayern?
Die Entscheidung über witterungsbedingten Unterrichtsausfall in Bayern liegt bei den Koordinierungsgruppen Witterung. Diese sind auf zwei Ebenen organisiert:
Lokale Koordinierungsgruppe: Bei regional begrenzten Wetterproblemen entscheidet die lokale Gruppe. Sie besteht aus dem fachlichen Leiter des Staatlichen Schulamts sowie Schulleitern verschiedener Schularten.
Regionale Koordinierungsgruppe: Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen in mehreren Landkreisen entscheidet die regionale Koordinierungsgruppe an der Bezirksregierung. Sie setzt sich zusammen aus Vertretern der Regierung, dem Bereich Schulen und den Ministerialbeauftragten für Gymnasien und Realschulen.
Die Entscheidung ist verbindlich und gilt einheitlich für alle öffentlichen Schulen des betroffenen Landkreises oder der kreisfreien Stadt. So wird sichergestellt, dass nicht an Schulen verschiedener Schularten desselben Einzugsbereichs unterschiedliche Entscheidungen getroffen werden.
Die Entscheidung über Unterrichtsausfall in Bayern wird in der Regel sehr früh am Morgen getroffen – meist bis spätestens 5:15 Uhr. Die Bekanntgabe erfolgt über mehrere Kanäle:
| Informationskanal | Details |
|---|---|
| Offizielles Meldeportal | unterrichtsausfall.bayern.de |
| Bayerischer Rundfunk | Radio und Videotext |
| Lokale Radiosender | z.B. Radio Primaton, Antenne Bayern |
| Schulhomepage | Direkte Information der Schule |
| Eltern-App | Push-Benachrichtigung (falls eingerichtet) |
Ein angeordneter Unterrichtsausfall bedeutet nicht automatisch einen kompletten freien Tag. Nach § 19 Abs. 4 BaySchO soll im Rahmen der personellen und organisatorischen Kapazitäten vor Ort Distanzunterricht stattfinden, um einen vollständigen Unterrichtsausfall zu vermeiden.
Darf mein Kind bei gefährlichem Schulweg zu Hause bleiben?
Ja. Auch wenn behördlich kein Unterrichtsausfall angeordnet wurde, können Eltern ihr Kind vom Unterricht abmelden und entschuldigen. Das gilt, wenn:
Die Entscheidung liegt bei den Erziehungsberechtigten. Eine formlose Entschuldigung an die Schule genügt.
Der Januar 2026 bringt Bayern ungewöhnlich starke Schneefälle. Der Deutsche Wetterdienst hat für mehrere Regionen die zweithöchste Unwetterwarnstufe ausgerufen. Die Folgen:
Die Koordinierungsgruppen entscheiden daher im Sinne der Sicherheit für einen Unterrichtsausfall. Laut Bayerischem Kultusministerium ist die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg das oberste Kriterium.
Die offizielle Übersicht aller witterungsbedingten Schulausfälle in Bayern finden Sie unter unterrichtsausfall.bayern.de. Das Portal wird vom Bayerischen Kultusministerium betrieben und fortlaufend aktualisiert.
Die Entscheidung wird in der Regel am Vorabend oder sehr früh am Morgen getroffen – meist bis spätestens 5:15 Uhr. Die Bekanntgabe erfolgt über das offizielle Meldeportal, den Bayerischen Rundfunk und lokale Radiosender.
Nicht automatisch. Bei witterungsbedingtem Unterrichtsausfall soll nach Möglichkeit Distanzunterricht stattfinden. Die Entscheidung, ob und ab wann Distanzunterricht stattfindet, trifft jedoch die Schulleitung individuell.
Ja. Ein angeordneter Schulausfall gilt nur für Schülerinnen und Schüler, nicht für Lehrkräfte. Diese können für Distanzunterricht, Notbetreuung oder andere schulische Aufgaben eingesetzt werden.
Nein. Da es keine Kita-Pflicht gibt, können Kindertagesstätten nicht automatisch geschlossen werden. Eltern sollten sich direkt bei ihrer Einrichtung informieren. Bei extremer Witterung wird jedoch an die Eltern appelliert, ihre Kinder möglichst zu Hause zu betreuen.
Ja. Auch ohne angeordneten Schulausfall können Eltern ihr Kind vom Unterricht entschuldigen, wenn der Schulweg unzumutbar gefährlich ist. Die Entscheidung liegt bei den Erziehungsberechtigten.
Der Unterrichtsausfall in Bayern am 27. Januar 2026 betrifft vor allem Mittelfranken, Oberfranken und Unterfranken. Starker Schneefall und Glatteis haben die Koordinierungsgruppen Witterung zu dieser Entscheidung veranlasst.
Eltern sollten sich morgens über das offizielle Portal unterrichtsausfall.bayern.de oder die Homepage ihrer Schule informieren. An den meisten betroffenen Schulen ist eine Notbetreuung eingerichtet. Distanzunterricht findet statt, wenn die Schulleitung dies anordnet.
Die Wetterlage soll sich im Tagesverlauf entspannen – ob am Mittwoch wieder regulärer Unterricht stattfindet, entscheidet sich am Dienstagabend oder frühen Mittwochmorgen.
📌 Stand: 27. Januar 2026, 07:00 Uhr | Quellen: Bayerisches Kultusministerium, Regierung von Mittelfranken, DWD, unterrichtsausfall.bayern.de
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