Am Mittwochmorgen ereignete sich auf der A1 bei Gossau ein Unfall auf der Autobahn St. Gallen, der sechs Fahrzeuge involvierte. Zwei Frauen wurden dabei verletzt. Besonders brisant: Fünf Männer filmten die Unfallstelle und wurden daraufhin von der Polizei angezeigt.
Das Verhalten von Gaffern, also Personen, die bei Unfällen oder anderen Notfällen stehen bleiben, um zu filmen oder zu fotografieren, ist ein wachsendes Problem. Es behindert nicht nur die Arbeit der Rettungskräfte, sondern verletzt auch die Persönlichkeitsrechte der Unfallopfer. In vielen Ländern, darunter auch in der Schweiz, ist das Filmen oder Fotografieren von verletzten oder verstorbenen Personen ohne deren Einwilligung strafbar. Die Sensibilisierung der Bevölkerung für dieses Thema ist daher von großer Bedeutung. Die Schweizerische Regierung setzt sich aktiv für die Stärkung des Persönlichkeitsschutzes ein. (Lesen Sie auch: Wettervorhersage März 2026: Droht uns ein Märzwinter?)
Gemäss der Kantonspolizei St. Gallen ging am Mittwochmorgen kurz vor 8 Uhr die Meldung über den Unfall auf der A1 zwischen Oberbüren und Gossau ein. Vor Ort stellte sich heraus, dass vier Autos, ein Lieferwagen sowie ein Sattelmotorfahrzeug in den Unfall verwickelt waren. Eine 29-jährige Autofahrerin wurde leicht, eine 64-jährige Autofahrerin unbestimmt verletzt. Beide wurden ins Spital gebracht. An den Fahrzeugen entstand ein Sachschaden von rund 100’000 Franken. Die Polizei vermutet, dass mehrere Beteiligte bei stockendem Verkehr nicht rechtzeitig gebremst hatten, was zu den Auffahrunfällen führte. Der genaue Unfallhergang ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Der Unfall führte zu einem grösseren Rückstau im Morgenverkehr. Der betroffene Autobahnabschnitt musste für rund 30 Minuten komplett gesperrt werden. Anschliessend wurde der Verkehr einspurig auf dem Pannenstreifen an der Unfallstelle vorbeigeführt, bis kurz vor 10 Uhr die Strecke wieder vollständig freigegeben werden konnte. (Lesen Sie auch: FC Bayern Champions League: FC in der:…)
Besonders empörend ist das Verhalten einiger Verkehrsteilnehmer, die die Unfallstelle mit ihren Handys filmten. Die Kantonspolizei St. Gallen hat fünf Männer angezeigt, die beim Vorbeifahren an der Unfallstelle Video- oder Fotoaufnahmen erstellten. Dieses Verhalten wird als Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Unfallopfer gewertet und kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Die Polizei appelliert an die Bevölkerung, bei Unfällen nicht zu gaffen und stattdessen Hilfe zu leisten.
Der Vorfall hat in den sozialen Medien und in der Öffentlichkeit eine Welle der Entrüstung ausgelöst. Viele Menschen verurteilen das Verhalten der Gaffer und fordern härtere Strafen für solche Taten. Andere betonen die Wichtigkeit der Zivilcourage und rufen dazu auf, bei Unfällen aktiv zu helfen und die Rettungskräfte zu unterstützen. Auf Watson wird der Vorfall ebenfalls thematisiert und die Problematik des Gaffertums hervorgehoben. (Lesen Sie auch: Auslosung Champions League: Bundesliga-Kracher)
Der Unfall auf der Autobahn St. Gallen und die damit verbundene Gaffer-Problematik verdeutlichen, wie wichtig es ist, das Bewusstsein für die Rechte der Unfallopfer zu schärfen und die Bevölkerung für die negativen Folgen des Gaffertums zu sensibilisieren. Es ist entscheidend, dass Gaffer zur Rechenschaft gezogen werden und dass die Rettungskräfte ihre Arbeit ungestört ausführen können. Nur so kann sichergestellt werden, dass Unfallopfer die bestmögliche Hilfe erhalten und ihre Persönlichkeitsrechte geschützt werden.
Die Polizei wird ihre Ermittlungen fortsetzen, um den genauen Unfallhergang zu rekonstruieren und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Es bleibt zu hoffen, dass dieser Vorfall dazu beiträgt, das Bewusstsein für die Problematik des Gaffertums zu schärfen und ähnliche Vorfälle in Zukunft zu verhindern. (Lesen Sie auch: Vorwürfe gegen Hard-Techno-Szene: Carv im Kreuzfeuer)
Am Mittwochmorgen ereignete sich auf der A1 bei Gossau ein Unfall, an dem sechs Fahrzeuge beteiligt waren. Vier Autos, ein Lieferwagen und ein Sattelmotorfahrzeug waren involviert. Zwei Frauen wurden verletzt und mussten ins Spital gebracht werden. Die Polizei geht von nicht angepasster Geschwindigkeit bei stockendem Verkehr aus.
Die fünf Männer wurden angezeigt, weil sie die Unfallstelle mit ihren Handys filmten. Dieses Verhalten wird als Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Unfallopfer gewertet und ist in der Schweiz strafbar. Das unbefugte Filmen von verletzten Personen kann eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen.
Der entstandene Sachschaden an den sechs beteiligten Fahrzeugen wird auf rund 100’000 Franken geschätzt. Die beschädigten Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden, was zu weiteren Verkehrsbehinderungen führte. Die Reparatur- oder Ersatzkosten werden von den jeweiligen Versicherungen übernommen.
Den Gaffern drohen rechtliche Konsequenzen wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Dies kann eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Zudem müssen sie möglicherweise für die Kosten des Einsatzes aufkommen. Die genaue Strafe hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Der betroffene Autobahnabschnitt musste für rund 30 Minuten komplett gesperrt werden. Anschliessend wurde der Verkehr einspurig auf dem Pannenstreifen an der Unfallstelle vorbeigeführt, bis die Strecke kurz vor 10 Uhr wieder vollständig freigegeben werden konnte. Es kam zu erheblichen Verkehrsbehinderungen.
| Fahrzeugtyp | Anzahl | Verletzungen |
|---|---|---|
| Personenwagen | 4 | 2 leicht/unbestimmt |
| Lieferwagen | 1 | keine |
| Sattelmotorfahrzeug | 1 | keine |
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