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Schulausfall Bayern heute: Aktuelle Meldungen am 26.01.2026

Lesezeit: 5 Minuten

Was bedeutet Schulausfall Bayern heute?

Schulausfall Bayern bezeichnet die witterungsbedingte Absage des Präsenzunterrichts durch die lokalen Koordinierungsgruppen Witterung. Die Entscheidung treffen Vertreter des Staatlichen Schulamts und Schulleiter verschiedener Schularten gemeinsam. In Bayern gilt: Bei Schulausfall soll nach Möglichkeit Distanzunterricht stattfinden, eine Notbetreuung kann angeboten werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Aktuell betroffen (26.01.2026): 15 Landkreise/Städte in Unterfranken und Mittelfranken
  • Ursache: Schnee und Glatteis sorgen für gefährliche Straßenverhältnisse
  • Entscheidungsträger: Lokale Koordinierungsgruppen Witterung
  • Distanzunterricht: Soll nach Möglichkeit stattfinden (§ 19 Abs. 4 BaySchO)
  • Offizielle Quelle: unterrichtsausfall.bayern.de

Schulausfall Bayern heute am 26. Januar 2026: Der Wintereinbruch mit Schnee und Glatteis sorgt für zahlreiche Unterrichtsausfälle in Teilen des Freistaats. Besonders betroffen sind die Regierungsbezirke Unterfranken und Mittelfranken – hier entfällt der Präsenzunterricht in insgesamt 15 Landkreisen und kreisfreien Städten.

Für Eltern und Schüler gilt: Informiert euch über die offiziellen Kanäle! Die zentrale Anlaufstelle ist die Website des Bayerischen Kultusministeriums unter unterrichtsausfall.bayern.de. Dort werden alle aktuellen Meldungen zu Schulausfällen in Echtzeit veröffentlicht.

Aktuelle Schulausfälle in Bayern am 26. Januar 2026

Der Winter hat weite Teile Bayerns am Wochenende erreicht. Anhaltende Schneefälle und gefährliche Glätte zwingen mehrere Landkreise zur Absage des Präsenzunterrichts am heutigen Montag.

RegierungsbezirkBetroffene Landkreise/StädteStatus
UnterfrankenWürzburg (Stadt und Landkreis)Schulausfall
Aschaffenburg (Stadt und Landkreis)Schulausfall
Schweinfurt (Stadt und Landkreis)Schulausfall
Rhön-Grabfeld (Landkreis)Schulausfall
Bad Kissingen (Landkreis)Schulausfall
Main-Spessart (Landkreis)Schulausfall
Miltenberg (Landkreis)Schulausfall
Kitzingen (Landkreis)Schulausfall
Haßberge (Landkreis)Schulausfall
MittelfrankenAnsbach (Stadt und Landkreis)Schulausfall
Fürth (Stadt und Landkreis)Schulausfall
Neustadt a.d.Aisch-Bad WindsheimSchulausfall
Weißenburg-GunzenhausenSchulausfall

Die Meldungen wurden am frühen Morgen veröffentlicht. Die übrigen Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken und Schwaben sind derzeit nicht von flächendeckenden Schulausfällen betroffen.

Wer entscheidet über Schulausfall in Bayern?

In Bayern liegt die Entscheidung über witterungsbedingte Schulausfälle bei speziellen Gremien – den sogenannten Koordinierungsgruppen Witterung. Das bayerische System unterscheidet zwei Ebenen:

Lokale Koordinierungsgruppe Witterung: Bei regional begrenzten ungünstigen Witterungsverhältnissen entscheidet diese Gruppe. Sie setzt sich zusammen aus der fachlichen Leitung des Staatlichen Schulamts (stellvertretend für Grund-, Mittel- und Förderschulen) sowie je einem Schulleiter als Vertretung für die übrigen Schularten.

Regionale Koordinierungsgruppe Witterung: Sind mehrere Landkreise eines Regierungsbezirks betroffen, übernimmt die regionale Koordinierungsgruppe an der jeweiligen Bezirksregierung die Entscheidung.

Die Entscheidung ist verbindlich und gilt einheitlich für alle öffentlichen Schulen des betroffenen Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Damit wird sichergestellt, dass nicht an verschiedenen Schularten desselben Einzugsbereichs unterschiedliche Regelungen gelten.

Wo erfahre ich von Schulausfällen in Bayern?

Es gibt mehrere zuverlässige Informationsquellen für aktuelle Schulausfälle:

QuelleVerfügbarkeitEmpfehlung
Kultusministerium Bayernunterrichtsausfall.bayern.de⭐ Offizielle Landesmeldestelle
Bayerischer RundfunkBayern 1, Bayern 3Nach den Nachrichten ab 6 Uhr
Antenne BayernRadio & WebsiteVerkehrshinweise beachten
Landratsamt-WebsiteJeweilige LandkreisseiteFür lokale Details
SchulhomepageWebsite der jeweiligen SchuleInfos zu Distanzunterricht

Die Entscheidung über Schulausfälle wird in der Regel bis spätestens 5:15 Uhr am jeweiligen Schultag getroffen. Bei unvorhergesehenen extremen Wetterverhältnissen kann es auch kurzfristiger zu Unterrichtsausfällen kommen.

Was passiert bei Schulausfall in Bayern?

Anders als in anderen Bundesländern sieht Bayern bei Schulausfall ein gestuftes System vor:

So läuft Schulausfall in Bayern ab:

  • Distanzunterricht: Soll nach Möglichkeit stattfinden (§ 19 Abs. 4 BaySchO) – die Schulleitung entscheidet über das “Ob” und “Wann”
  • Notbetreuung: Kann angeboten werden, wenn organisatorisch und personell möglich
  • Elternentscheidung: Schüler, die den Präsenzunterricht im Einzelfall nicht besuchen können, dürfen von den Erziehungsberechtigten entschuldigt werden
  • Keine Entwarnung: Wenn keine Meldung erfolgt, findet der Unterricht regulär statt

Wichtig: Informationen zu Distanzunterricht und Notbetreuung sind auf der Homepage der jeweiligen Schule einzusehen. Die Regelungen können von Schule zu Schule unterschiedlich sein.

Gilt Schulausfall auch für Kitas in Bayern?

Nein – Kindertagesstätten sind nicht automatisch von einem Schulausfall betroffen. Der Grund: Anders als bei der Schulpflicht gibt es keine Kita-Pflicht, von der die Behörden befreien müssten. Auch gibt es keine Kita-Busse, deren Ausfall berücksichtigt werden müsste.

Eltern können bei schlechtem Wetter selbst entscheiden, ob sie ihr Kind in die Kita bringen oder zu Hause behalten.

Was müssen Eltern und Arbeitnehmer beachten?

Bei einem kurzfristigen Schulausfall stehen berufstätige Eltern oft vor einem Dilemma. Die wichtigsten Regeln:

Arbeitnehmer dürfen nicht einfach zu Hause bleiben, wenn die Schule ihres Kindes ausfällt. Nach § 616 BGB haben Arbeitnehmer zwar Anspruch auf bezahlte Freistellung bei vorübergehender Verhinderung – dieser Paragraph kann jedoch durch Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.

Die Empfehlung: Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber über mögliche Lösungen wie Homeoffice, Überstundenabbau oder kurzfristige Freistellung.

Häufige Fragen zum Schulausfall Bayern

Wann wird über Schulausfall in Bayern entschieden?

Die Entscheidung fällt in der Regel bis spätestens 5:15 Uhr am jeweiligen Schultag. Bei extremen Wetterverhältnissen kann es auch kurzfristiger zu Unterrichtsausfällen kommen.

Wo finde ich aktuelle Schulausfälle in Bayern?

Die offizielle Übersicht bietet das Bayerische Kultusministerium unter unterrichtsausfall.bayern.de. Zusätzlich informieren der Bayerische Rundfunk, Antenne Bayern und die Websites der Landratsämter.

Gibt es bei Schulausfall Distanzunterricht?

Ja, bei witterungsbedingtem Schulausfall soll nach Möglichkeit Distanzunterricht stattfinden. Die Schulleitung entscheidet, ob und ab wann dieser beginnt. Informationen dazu stehen auf der Schulhomepage.

Kann ich mein Kind bei Schnee zu Hause lassen?

Ja, Schüler die im Einzelfall aufgrund der Gegebenheiten vor Ort den Präsenzunterricht nicht besuchen können, können von ihren Erziehungsberechtigten entschuldigt werden – auch ohne offiziellen Schulausfall.

Sind Kitas bei Schulausfall auch geschlossen?

Nein, Kindertagesstätten sind nicht automatisch von einem Schulausfall betroffen. Eltern können selbst entscheiden, ob sie ihr Kind bei schlechtem Wetter in die Kita bringen.

Fazit: So bleibst du informiert

Schulausfall Bayern heute betrifft am 26. Januar 2026 insgesamt 15 Landkreise und kreisfreie Städte in Unterfranken und Mittelfranken. Die Entscheidung über Unterrichtsausfälle treffen die lokalen oder regionalen Koordinierungsgruppen Witterung – meist am frühen Morgen des betroffenen Tages.

Die wichtigste Informationsquelle ist die offizielle Website unterrichtsausfall.bayern.de des Bayerischen Kultusministeriums. Dort werden alle aktuellen Meldungen in Echtzeit veröffentlicht. Halte dich über die offiziellen Kanäle auf dem Laufenden – die Wetterlage kann sich schnell ändern.

📌 Autor-Info: Dieser Artikel wurde sorgfältig recherchiert und basiert auf offiziellen Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus sowie der Website unterrichtsausfall.bayern.de. Stand: 26. Januar 2026.

admin

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