Die eingeführte Werbung bei Amazon Prime Video trotz bestehendem Abonnement hat zu einer sammelklage amazon prime geführt. Fast 220.000 Kunden fühlen sich doppelt zur Kasse gebeten und fordern nun Entschädigung für die zusätzlichen Kosten, die für ein werbefreies Streaming entstehen. Der Fall wird vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht verhandelt.
Anfang 2024 führte Amazon Werbung in seinem Streamingdienst Prime Video ein. Wer diese Werbung vermeiden wollte, musste zusätzlich 2,99 Euro pro Monat bezahlen. Dieser Schritt stieß auf breite Kritik, da viele Kunden bereits ein Abonnement für Amazon Prime abgeschlossen hatten und nun unerwartet mit zusätzlichen Kosten konfrontiert wurden. Die Verbraucherzentrale Sachsen startete daraufhin eine Sammelklage, der sich fast 220.000 Kunden anschlossen. (Lesen Sie auch: Gefragt — Gejagt: " – " feiert…)
Die Verbraucherschützer argumentieren, dass Amazon die Konditionen laufender Verträge einseitig zum Nachteil der Nutzer geändert habe. Ein erstes Urteil des Landgerichts München I gab den Kritikern bereits recht, ist aber noch nicht rechtskräftig. Während es im ersten Prozess um ein reines Verbot der Praxis ging, zielt die jetzige Verbandsklage auf handfeste Entschädigungen ab.
Am 19. Mai 2026 startete die Verhandlung vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht. Wie Web.de berichtet, könnte es für Amazon teuer werden, sollte das Gericht zugunsten der Kläger entscheiden. Betroffene Nutzer könnten dann die gezahlten Zusatzbeiträge zurückverlangen. Ein Urteil wird allerdings nicht direkt erwartet, da die Verhandlung erst begonnen hat. Amazon selbst sieht sich im Recht und verweist darauf, die Kunden rechtzeitig informiert zu haben. (Lesen Sie auch: "Gefragt — Gejagt" feiert 1000. Sendung mit…)
Caschys Blog berichtet, dass in den USA bereits ein neues Abomodell namens “Amazon Prime Video Ultra” getestet wird. Dieses Abo soll werbefreies 4K-Streaming ermöglichen, was darauf hindeutet, dass Amazon möglicherweise langfristig auf unterschiedliche Abomodelle setzen wird.
Die Einführung von Werbung in Amazon Prime Video hat zu zahlreichen negativen Reaktionen geführt. Viele Kunden äußerten ihren Unmut in den sozialen Medien und kritisierten die plötzliche Änderung der Nutzungsbedingungen. Die Verbraucherzentrale Sachsen sieht in der Klage eine Möglichkeit, die Rechte der Verbraucher zu stärken und Amazon zur Rechenschaft zu ziehen. Amazon hingegen argumentiert, dass die Werbung notwendig sei, um weiterhin hochwertige Inhalte anbieten zu können. (Lesen Sie auch: Eishockey WM Spielplan: -WM 2026:, Favoriten)
Sollte das Gericht zugunsten der Kläger entscheiden, könnten betroffene Amazon Prime-Kunden die gezahlten Zusatzbeiträge für das werbefreie Streaming zurückfordern. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Verhandlung noch am Anfang steht und ein endgültiges Urteil noch aussteht. Kunden, die sich der Sammelklage angeschlossen haben, sollten die weitere Entwicklung verfolgen und gegebenenfalls weitere Schritte unternehmen, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Es empfiehlt sich, die Webseite der bayerischen Justiz im Auge zu behalten.
Unabhängig vom Ausgang der Klage hat der Fall die Frage aufgeworfen, inwieweit Unternehmen die Bedingungen laufender Verträge einseitig ändern dürfen. Viele Verbraucher fühlen sich durch solche Praktiken benachteiligt und fordern mehr Transparenz und Fairness von den Anbietern. (Lesen Sie auch: Gefragt – Gejagt feiert 1000. Sendung mit…)
Die sammelklage amazon prime könnte weitreichende Folgen für die Preisgestaltung und die Abomodelle von Streamingdiensten haben. Sollte Amazon verurteilt werden, könnte dies andere Anbieter dazu veranlassen, ihre eigenen Praktiken zu überdenken. Es ist auch möglich, dass Amazon in Zukunft flexiblere Abomodelle anbieten wird, die den unterschiedlichen Bedürfnissen der Kunden besser gerecht werden. Die Einführung des “Amazon Prime Video Ultra”-Abos in den USA könnte ein erster Schritt in diese Richtung sein.
Die Sammelklage richtet sich gegen die Einführung von Werbung im Streamingdienst Amazon Prime Video trotz bestehendem Abonnement. Fast 220.000 Kunden fühlen sich durch die zusätzlichen Kosten für ein werbefreies Streaming benachteiligt und fordern eine Entschädigung von Amazon.
Die Sammelklage wurde von der Verbraucherzentrale Sachsen initiiert. Fast 220.000 Amazon Prime-Kunden haben sich der Klage angeschlossen und werden von der Verbraucherzentrale vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht vertreten.
Die Kläger fordern eine Entschädigung für die zusätzlichen Kosten, die ihnen durch die Einführung von Werbung in Amazon Prime Video entstanden sind. Konkret geht es um die Rückerstattung der monatlichen Gebühren von 2,99 Euro für das werbefreie Streaming.
Die Erfolgsaussichten der Sammelklage sind derzeit noch unklar, da die Verhandlung erst begonnen hat. Ein erstes Urteil des Landgerichts München I gab den Klägern bereits recht, ist aber noch nicht rechtskräftig.
Betroffene Amazon Prime-Kunden, die sich der Sammelklage angeschlossen haben, sollten die weitere Entwicklung der Verhandlung verfolgen. Es ist ratsam, alle relevanten Unterlagen aufzubewahren und gegebenenfalls weitere Schritte mit der Verbraucherzentrale abzustimmen.
Ein mit dem Ebola-Virus infizierter US-Bürger soll zur Behandlung nach Deutschland verlegt werden. Grund sind…
Ein mit dem Ebola-Virus infizierter US-Bürger, der in der Demokratischen Republik Kongo tätig war, soll…
Das INSA-Politikerranking ist eine regelmäßig durchgeführte Umfrage, die die Beliebtheit von Politikern in Deutschland misst.…
Die Schweiz hat bei der Eishockey-Weltmeisterschaft 2026 einen beeindruckenden 6:1-Sieg gegen Deutschland gefeiert. Nach anfänglichen…
Neymar wurde überraschend von Trainer Carlo Ancelotti in den Kader der brasilianischen Nationalmannschaft für die…
Eine Schweizerin hat über 15 Jahre hinweg durch wiederholtes Schwarzfahren eine Schuld von 80.000 Franken…