Viele Österreicher haben möglicherweise Anspruch auf eine Rückerstattung des ORF-Beitrags, wenn sie diesen doppelt bezahlt haben. Dies betrifft insbesondere Personen, die ihren Wohnsitz am selben Ort wie ihr Unternehmen haben. Seit dem 1. Januar 2024 sind grundsätzlich alle Haushalte und Unternehmen in Österreich beitragspflichtig, was zu Doppeltzahlungen führen kann.
Mit der Neuregelung des ORF-Beitrags zum 1. Jänner 2024 wurde die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Österreich auf eine breitere Basis gestellt. Anstelle der geräteabhängigen Gebühr ist nun ein verpflichtender Beitrag pro Haushalt und Unternehmen eingeführt worden. Dieser beträgt monatlich 15,30 Euro, zu dem noch Landesabgaben hinzukommen können. Ausnahmen von der Beitragspflicht gibt es für sozial schwache Haushalte und Ein-Personen-Unternehmen.
Die Umstellung auf die Haushaltsabgabe hat jedoch auch zu Problemen geführt. Insbesondere Personen, die an ihrem Firmenstandort wohnen, wurden mitunter doppelt zur Kasse gebeten. Obwohl es eine Ausnahmeregelung für diese Fälle gibt, sind viele Betroffene nicht ausreichend darüber informiert oder scheuen den Aufwand, einen Antrag auf Befreiung von der doppelten Beitragspflicht zu stellen. (Lesen Sie auch: Orf Beitrag zurückfordern: Wer jetzt Geld zurückbekommt)
Ein Artikel des Standard vom 10. Februar 2026 thematisiert, wie ein steirischer Anwalt nun auf diese Problematik aufmerksam macht. Er wirbt damit, Betroffenen “gegen eine geringe Gebühr” bei der Rückforderung zu helfen. Konkret geht es darum, dass der Anwalt selbst zwei Vorschreibungen für sein Unternehmen und seinen Haushalt an derselben Adresse erhalten hat. Nachdem er dies beeinspruchte, wurde ihm von der ORF-Beitragsservicetochter OBS bestätigt, dass tatsächlich eine Zahlung zu viel war.
Der Anwalt bereitet nun standardisierte Antrags- und Rückforderungsmodelle vor, die er über einen von ihm geleiteten Verein anbietet. Der ORF selbst hat gegen diese Vorgehensweise protestiert und warnt vor “irreführender Berichterstattung”.
Die ORF-Beitragsservicetochter OBS bietet bereits jetzt die Möglichkeit, sich kostenlos von der doppelten Beitragspflicht zu befreien. Auf der offiziellen ORF-Webseite finden Betroffene alle notwendigen Informationen und ein Online-Formular zur Abmeldung. Laut Kleine Zeitung informiert die OBS jedoch nicht aktiv über diese Möglichkeit, da keine Adressdaten einzelner Betriebsstätten vorliegen. (Lesen Sie auch: Curling Olympia 2026: 2026: Debüt im Frauen-Doppelsitzer)
Es ist daher ratsam, selbst aktiv zu werden und zu prüfen, ob ein Anspruch auf Rückerstattung besteht. Wer an seinem Firmenstandort wohnt und sowohl für den Haushalt als auch für das Unternehmen einen ORF-Beitrag zahlt, sollte umgehend einen Antrag auf Befreiung von der doppelten Beitragspflicht bei der OBS stellen.
Die monatliche Höhe des ORF-Beitrags beträgt 15,30 Euro zuzüglich der jeweiligen Landesabgabe. Durch einen Antrag auf Rückerstattung können sich Betroffene diese Kosten sparen.
Um einen Antrag auf Rückerstattung zu stellen, sind folgende Schritte notwendig: (Lesen Sie auch: Ella Zirzow: Darum wurde die "In aller)
Die Möglichkeit der Rückerstattung des ORF-Beitrags bei Doppeltzahlungen ist ein wichtiger Schritt, um die Bürger vor ungerechtfertigten finanziellen Belastungen zu schützen. Es zeigt jedoch auch, dass die neue ORF-Beitragsregelung noch Verbesserungspotenzial hat. Insbesondere die Informationspolitik der OBS könnte verbessert werden, um Betroffene besser über ihre Rechte und Möglichkeiten zu informieren.
Bürger, die von der doppelten Beitragspflicht betroffen sind, sollten sich nicht scheuen, einen Antrag auf Rückerstattung zu stellen. Die OBS bietet hierfür eine kostenlose und unkomplizierte Möglichkeit. Wer jedoch Unterstützung benötigt, kann sich auch an den steirischen Anwalt wenden, der seine Dienste gegen eine Gebühr anbietet.
Die folgende Tabelle zeigt die aktuellen ORF-Beitragssätze inklusive Landesabgaben für die einzelnen Bundesländer (Stand: 10. Februar 2026): (Lesen Sie auch: Olympia Morgen Zeitplan: und Highlights am 10.…)
| Bundesland | ORF-Beitrag (inkl. Landesabgabe) |
|---|---|
| Burgenland | 18,80 Euro |
| Kärnten | 19,30 Euro |
| Niederösterreich | 19,70 Euro |
| Oberösterreich | 18,70 Euro |
| Salzburg | 18,30 Euro |
| Steiermark | 19,10 Euro |
| Tirol | 18,90 Euro |
| Vorarlberg | 18,50 Euro |
| Wien | 19,00 Euro |
Personen und Unternehmen, die den ORF-Beitrag doppelt bezahlt haben, beispielsweise weil sie an ihrem Firmenstandort wohnen und sowohl für den Haushalt als auch für das Unternehmen zur Kasse gebeten werden, können eine Rückerstattung beantragen.
Der monatliche ORF-Beitrag beträgt 15,30 Euro. Hinzu kommen noch die jeweiligen Landesabgaben, die je nach Bundesland variieren. Die Gesamtkosten liegen somit zwischen 18,30 Euro und 19,70 Euro pro Monat.
Einen Antrag auf Rückerstattung des ORF-Beitrags können Sie bei der ORF-Beitragsservicetochter OBS stellen. Auf deren Webseite finden Sie ein Online-Formular, das Sie ausfüllen und absenden können. Die OBS prüft dann Ihren Antrag.
Für den Antrag auf Rückerstattung benötigen Sie in der Regel einen Nachweis darüber, dass Sie tatsächlich doppelt zur Kasse gebeten wurden. Dies kann beispielsweise durch Vorlage der jeweiligen Zahlungsbelege oder Vorschreibungen erfolgen.
Ja, die Antragstellung bei der OBS ist kostenlos. Es gibt jedoch auch Anwälte, die ihre Hilfe bei der Rückforderung gegen eine Gebühr anbieten. Ob sich die Inanspruchnahme eines Anwalts lohnt, hängt von den individuellen Umständen ab.
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