Der Ritter Sport Haferriegel Streit zwischen dem Schokoladenhersteller Ritter Sport und der Firma Wacker um den quadratischen Haferriegel “Monnemer Quadrat Bio” geht in die nächste Runde. Ritter Sport akzeptiert die Niederlage vor dem Landgericht Stuttgart nicht und hat Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt. Es geht um eine vermeintliche Markenrechtsverletzung.
Der Schokoladenhersteller Ritter Sport will den Verkauf des quadratischen Haferriegels “Monnemer Quadrat Bio” der Firma Wacker aus Mannheim verbieten lassen. Das Landgericht Stuttgart hatte die Klage von Ritter Sport im Januar abgewiesen, doch das Unternehmen legte Berufung beim Oberlandesgericht Stuttgart ein, wie das Landgericht Stuttgart mitteilte. Ritter Sport sieht in dem quadratischen Riegel eine Verletzung seiner Markenrechte.
Im Kern des Streits steht die seit 1996 für Ritter Sport markenrechtlich geschützte quadratische Verpackungsform. Das Unternehmen argumentiert, dass diese Form ein zentrales Wiedererkennungsmerkmal ihrer Schokoladenprodukte und eine der bekanntesten Marken Deutschlands sei.
Ritter Sport argumentiert, dass Schokolade und Müsliriegel ähnliche Produkte seien, die von der gleichen Zielgruppe konsumiert und zu ähnlichen Anlässen gegessen würden. Daher befürchtet das Unternehmen eine Verwechslungsgefahr und eine Verwässerung der eigenen Marke. Die Ähnlichkeit der Produkte und die quadratische Form des Haferriegels könnten zu einer Markenkollision führen.
Bereits während des Verfahrens vor dem Landgericht Stuttgart hatte Ritter Sport angekündigt, eine Niederlage nicht zu akzeptieren und den Rechtsweg weiter auszuschöpfen. Die Berufung beim Oberlandesgericht ist somit die konsequente Fortsetzung dieser Strategie. (Lesen Sie auch: Schokolade vs. Haferriegel: Darum setzt Ritter Sport…)
Der Hersteller des “Monnemer Quadrat Bio”, die Firma Wacker, reagierte auf die Klage von Ritter Sport mit Humor und Pragmatismus. Gründer Matteo Wacker nahm den quadratischen Haferriegel vorübergehend aus dem Sortiment und ersetzte ihn durch einen länglichen Riegel mit dem Namen “Monnemer Klageriegel”.
Dieser Schritt erfolgte aus Sorge vor möglichen Schadenersatzforderungen. Wacker befürchtete, dass sich die potenziellen Schadenersatzansprüche von Ritter Sport mit jedem verkauften Riegel erhöhen könnten, falls der Rechtsstreit über mehrere Jahre andauern sollte.
Wie Stern berichtet, war der “Monnemer Quadrat Bio” zuletzt nicht mehr online bestellbar.
Markenrechtliche Auseinandersetzungen um Formen sind nicht ungewöhnlich. Unternehmen versuchen, ihre Produkte durch einzigartige Designs zu schützen und sich von der Konkurrenz abzuheben.
Das Markenrecht dient dazu, Unternehmen vor Nachahmung und unlauterem Wettbewerb zu schützen. Eine eingetragene Marke verleiht dem Inhaber das Recht, die Marke exklusiv für bestimmte Waren oder Dienstleistungen zu nutzen und Dritte daran zu hindern, ähnliche Zeichen zu verwenden, die zu Verwechslungen führen könnten. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist in Deutschland für die Eintragung und Verwaltung von Marken zuständig. (Lesen Sie auch: Auftragsplus Elektroindustrie: Boom sorgt für Top-Start 2026)
Im vorliegenden Fall geht es um eine sogenannte Formmarke, also den Schutz einer bestimmten Form als Marke. Solche Formmarken sind jedoch oft schwer durchzusetzen, da Gerichte in der Regel hohe Anforderungen an die Unterscheidungskraft der Form stellen.
Der Ausgang des Berufungsverfahrens vor dem Oberlandesgericht Stuttgart ist ungewiss. Es bleibt abzuwarten, ob das Gericht die Argumentation von Ritter Sport teilt und eine Markenrechtsverletzung feststellt oder ob es das Urteil des Landgerichts bestätigt. Sollte Ritter Sport auch vor dem Oberlandesgericht unterliegen, bliebe dem Unternehmen noch die Möglichkeit, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.
Der Fall zeigt, wie wichtig der Schutz von Markenrechten für Unternehmen ist und wie intensiv um die Durchsetzung dieser Rechte gerungen wird. Die Auseinandersetzung zwischen Ritter Sport und der Firma Wacker ist ein Beispiel für die komplexen Fragen, die sich im Markenrecht stellen können. Weitere Informationen zum Markenrecht finden sich auf Gesetze im Internet.
Die quadratische Form wird als zentrales Wiedererkennungsmerkmal etabliert.
Das Gericht sieht keine Markenrechtsverletzung durch den quadratischen Haferriegel. (Lesen Sie auch: Deutsche Bahn Tarifrunde: Drohen Jetzt neue Streiks…)
Der Schokoladenhersteller setzt den Rechtsstreit fort.
Ritter Sport sieht in dem quadratischen Haferriegel “Monnemer Quadrat Bio” eine Verletzung seiner seit 1996 markenrechtlich geschützten quadratischen Verpackungsform. Das Unternehmen befürchtet eine Verwechslungsgefahr und eine Verwässerung der eigenen Marke.
Der Haferriegelhersteller, die Firma Wacker, hat den quadratischen Riegel vorübergehend aus dem Sortiment genommen und durch einen länglichen Riegel namens “Monnemer Klageriegel” ersetzt, um Schadenersatzforderungen zu minimieren. (Lesen Sie auch: Winterausrüstung Kaufen: Händler Räumen die Lager Leer!)
Eine Formmarke schützt die äußere Form eines Produkts als Marke. Sie ist oft schwer durchzusetzen, weil Gerichte hohe Anforderungen an die Unterscheidungskraft der Form stellen, um zu verhindern, dass grundlegende Produktformen monopolisiert werden.
Der Verbraucher kann den “Monnemer Quadrat Bio” aktuell nicht kaufen, da er durch den “Monnemer Klageriegel” ersetzt wurde. Der Rechtsstreit könnte langfristig dazu führen, dass bestimmte Produktformen nicht mehr verwendet werden dürfen.
Nach der Berufung von Ritter Sport wird sich das Oberlandesgericht Stuttgart mit dem Fall befassen. Sollte Ritter Sport auch dort unterliegen, besteht die Möglichkeit, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen. Ein Ende des Streits ist somit noch nicht absehbar.
Der anhaltende ritter sport haferriegel streit unterstreicht die Bedeutung des Markenrechts und die teils komplexen Auseinandersetzungen, die sich um den Schutz von Produktformen und -kennzeichen entwickeln können. Es bleibt abzuwarten, wie das Oberlandesgericht Stuttgart in dieser Sache entscheiden wird und welche Auswirkungen dies auf den Wettbewerb im Süßwarenmarkt haben wird.
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