Telefonische Krankschreibung: Darf Chef Sie Anzweifeln?
Die Telefonische Krankschreibung ist wieder möglich und soll Arztpraxen entlasten. Aber darf der Arbeitgeber diese anzweifeln? Nein, arbeitsrechtlich ist die telefonische Krankschreibung einer herkömmlichen, persönlichen Untersuchung gleichgestellt. Ein pauschaler Zweifel ist daher nicht zulässig, auch wenn Arbeitgeber Bedenken haben mögen.

Das ist passiert
- Die telefonische Krankschreibung ist wieder für maximal fünf Tage möglich.
- Sie gilt nur für Patienten, die der Arztpraxis bereits bekannt sind.
- Sie ist auf leichte Erkrankungen beschränkt.
- Arbeitgeberverbände äußern Bedenken hinsichtlich der Beweiskraft.
Telefonische Krankschreibung: Was bedeutet die neue Regelung?
Die Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung, beschlossen vom Gemeinsamen Bundesausschuss, zielt darauf ab, Arztpraxen zu entlasten. Patientinnen und Patienten, die bereits in der jeweiligen Praxis bekannt sind, können sich bei leichten Erkrankungen telefonisch krankschreiben lassen. Diese Regelung, die es bereits während der Corona-Pandemie gab, ist nun dauerhaft für maximal fünf Tage möglich. Bei schwereren Symptomen ist weiterhin eine persönliche Vorstellung in der Arztpraxis erforderlich.
Die Corona-Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung lief im Mai 2022 aus. Die erneute Einführung soll den Zugang zur medizinischen Versorgung erleichtern und gleichzeitig die Praxen von unnötigen Patientenkontakten entlasten. Dies ist besonders in Zeiten hoher Belastung durch Erkältungskrankheiten von Bedeutung.
Wie funktioniert die telefonische Krankschreibung genau?
Die telefonische Krankschreibung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Erstens muss der Patient oder die Patientin der Arztpraxis bereits bekannt sein. Zweitens darf die Praxis keine Videosprechstunde anbieten. Drittens ist die telefonische Krankschreibung nur bei leichten Symptomen zulässig. Der Ablauf gestaltet sich in der Regel so, dass der Patient telefonisch seine Beschwerden schildert und der Arzt auf dieser Grundlage entscheidet, ob eine Krankschreibung ohne persönliche Untersuchung möglich ist. Wie Stern berichtet, soll diese Maßnahme die Arbeitsabläufe in den Arztpraxen optimieren. (Lesen Sie auch: Babynahrung Rückruf: Gift in Produkten von Nestlé…)
Darf der Arbeitgeber die telefonische Krankschreibung anzweifeln?
Arbeitsrechtlich gesehen ist die telefonische Krankschreibung einer Krankschreibung nach persönlicher Untersuchung gleichgestellt. Das bedeutet, dass ein Arbeitgeber sie nicht einfach anzweifeln darf. Allerdings räumt Barbara Geck, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Bird & Bird in Frankfurt, ein, dass bei einigen Arbeitgebern ein ungutes Gefühl entstehen kann, wenn sie nicht wissen, ob der Mitarbeiter tatsächlich beim Arzt war. Dennoch ist ein pauschaler Zweifel an der Gültigkeit der Krankschreibung unzulässig.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sieht die telefonische Krankschreibung kritisch. Sie argumentiert, dass die Qualität der Krankschreibung durch die fehlende persönliche Untersuchung leide und der Betriebsfrieden gestört werden könnte. Die BDA befürchtet einen Anstieg von unberechtigten Krankmeldungen, da die Hemmschwelle für Arbeitnehmer sinke.
Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitnehmer bei einer Krankschreibung?
Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihren Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer zu informieren. Dauert die Erkrankung länger als drei Kalendertage, ist in der Regel eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Der Arbeitgeber kann die Vorlage der Krankschreibung auch früher verlangen. Die telefonische Krankschreibung ändert nichts an diesen grundlegenden Pflichten. Wichtig ist, dass die Krankschreibung durch einen Arzt erfolgt und die entsprechenden formalen Anforderungen erfüllt.
Ein Arbeitnehmer, der krank ist, hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Diese beträgt in der Regel 100 Prozent des regulären Gehalts für die Dauer von bis zu sechs Wochen. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis bereits seit mindestens vier Wochen besteht. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entfällt, wenn der Arbeitnehmer die Krankheit selbst verschuldet hat, beispielsweise durch eine riskante Freizeitbeschäftigung. (Lesen Sie auch: Spritpreise Aktuell: Warum Tanken Jetzt so Teuer…)
Welche Konsequenzen drohen bei Missbrauch der Krankschreibung?
Wer eine Krankschreibung missbraucht, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen. Das Vortäuschen einer Krankheit, um beispielsweise einen freien Tag zu erschwindeln, kann eine Abmahnung oder im Wiederholungsfall sogar eine Kündigung rechtfertigen. Auch wer während der Krankschreibung Tätigkeiten ausübt, die den Heilungsprozess beeinträchtigen, riskiert eine Abmahnung. Allerdings sind dem Arbeitgeber enge Grenzen gesetzt, wenn er einen Missbrauch der Krankschreibung vermutet. Er muss konkrete Anhaltspunkte vorlegen, die den Verdacht rechtfertigen. Eine reine Vermutung reicht nicht aus.
Arbeitnehmer sollten sich ihrer Rechte und Pflichten bewusst sein. Eine offene Kommunikation mit dem Arbeitgeber kann Missverständnisse vermeiden. Im Zweifelsfall ist es ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen.
Informationen zu den Rechten und Pflichten bei einer Krankschreibung finden sich auch auf den Seiten von Haufe.
Wie geht es weiter mit der telefonischen Krankschreibung?
Die telefonische Krankschreibung ist zunächst als dauerhafte Regelung eingeführt worden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Auswirkungen auf die Arztpraxen und die Arbeitswelt weiterhin beobachtet werden. Sollten sich im Laufe der Zeit Probleme oder Missstände herausstellen, ist eine Anpassung der Regelung nicht ausgeschlossen. Insbesondere die Arbeitgeberverbände werden die Entwicklung genau verfolgen und gegebenenfalls Nachbesserungen fordern.
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens schreitet voran. Videosprechstunden und andere telemedizinische Angebote werden zunehmend wichtiger. Es bleibt abzuwarten, inwieweit diese Entwicklungen die Rolle der telefonischen Krankschreibung in Zukunft beeinflussen werden. Möglicherweise wird die telefonische Krankschreibung in einigen Jahren durch modernere digitale Lösungen ersetzt. (Lesen Sie auch: Spritpreise Aktuell so Hoch wie 2024 –…)
Das Bundesgesundheitsministerium informiert über die Telemedizin und deren Möglichkeiten.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Hauptgrund für die Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung?
Der Hauptgrund ist die Entlastung von Arztpraxen, insbesondere in Zeiten hoher Belastung durch Erkältungskrankheiten. Die telefonische Krankschreibung soll den Zugang zur medizinischen Versorgung erleichtern und unnötige Patientenkontakte vermeiden.
Für wen ist die telefonische Krankschreibung nicht geeignet?
Die telefonische Krankschreibung ist nicht geeignet für Patienten, die neu in der Praxis sind oder unter schweren Symptomen leiden, die eine persönliche Untersuchung erfordern. Auch Praxen mit Videosprechstunden bieten diese Option in der Regel nicht an. (Lesen Sie auch: Heizungsgesetz Biogas: Verivox Sieht 25 % Höhere…)
Welche Bedenken haben Arbeitgeber bezüglich der telefonischen Krankschreibung?
Arbeitgeber befürchten, dass die telefonische Krankschreibung die Hemmschwelle für unberechtigte Krankmeldungen senkt und somit zu einem Anstieg von Fehlzeiten führt. Sie sehen die Qualität der Krankschreibung durch die fehlende persönliche Untersuchung gefährdet.
Wie lange kann man sich maximal telefonisch krankschreiben lassen?
Die telefonische Krankschreibung ist auf maximal fünf Kalendertage begrenzt. Dauert die Erkrankung länger, ist eine persönliche Vorstellung beim Arzt erforderlich, um eine weitere Krankschreibung zu erhalten.
Welche Pflichten habe ich als Arbeitnehmer im Krankheitsfall?
Als Arbeitnehmer sind Sie verpflichtet, Ihren Arbeitgeber unverzüglich über Ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer zu informieren. Dauert die Erkrankung länger als drei Tage, müssen Sie eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.
Die erneute Einführung der telefonischen Krankschreibung ist ein Schritt, der sowohl Chancen als auch Risiken birgt. Während sie die Arztpraxen entlasten und den Zugang zur medizinischen Versorgung erleichtern kann, bleiben die Bedenken der Arbeitgeber hinsichtlich eines möglichen Missbrauchs bestehen. Es wird entscheidend sein, die Auswirkungen der Regelung genau zu beobachten und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Interessen von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und dem Gesundheitssystem zu gewährleisten. Die Akzeptanz der telefonischen Krankschreibung wird maßgeblich davon abhängen, ob sie verantwortungsvoll genutzt und von allen Beteiligten als sinnvolle Ergänzung der bestehenden Regelungen betrachtet wird.






