Netto App Rabatt bleibt erlaubt: Gericht Weist Klage
Dürfen Supermärkte und Discounter Kunden, die ihre App nutzen, mit exklusiven Rabatten belohnen? Der Discounter Netto darf weiterhin Extra-Rabatte über seine App anbieten. Das Oberlandesgericht Bamberg wies die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) ab. Das Gericht sah keine Diskriminierung von älteren Menschen oder Kindern.

Produktwarnung
- Netto darf weiterhin Rabatte anbieten, die ausschließlich über die Netto-App verfügbar sind.
- Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hatte gegen diese Praxis geklagt.
- Das Oberlandesgericht Bamberg wies die Klage ab (Az. 3 UKl 16/25 e).
- Der VZBV prüft weitere rechtliche Schritte.
Netto App Rabatt: Gericht weist Klage der Verbraucherschützer ab
Der Discounter Netto darf weiterhin mit Rabatten werben, die Verbraucher ausschließlich über eine App nutzen können. Eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) auf Unterlassung wurde vom 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Bamberg abgewiesen (Az. 3 UKl 16/25 e). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde besteht. Wie Stern berichtet, hatte die Kette mit einem Extra-Rabatt von “15 Prozent auf Alles” geworben, der allerdings nur über die App eingelöst werden konnte.
Warum wurde gegen die Netto App Rabatt-Aktion geklagt?
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) argumentierte, dass diese Praxis diskriminierend sei und gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoße. Die Kritik richtete sich insbesondere darauf, dass ältere, behinderte oder jüngere Menschen benachteiligt würden, da sie möglicherweise keine entsprechenden Geräte besitzen, die Apps nicht nutzen können oder dürfen. Der VZBV sah hier eine Ungleichbehandlung, die nicht gerechtfertigt sei.
Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet: Az. 3 UKl 16/25 e. Dieses Aktenzeichen kann bei Anfragen an das Gericht oder den VZBV hilfreich sein.
Wie argumentierte das Gericht?
Das Oberlandesgericht Bamberg sah in der App-basierten Rabattaktion keine Diskriminierung. Der Anbieter stelle die App allen Menschen ab 14 Jahren zur Verfügung. Es bestehe keine Verpflichtung, auf individuelle Vorlieben, Fähigkeiten oder Möglichkeiten einzugehen. Zudem argumentierte das Gericht, dass der Zugang zur App unterschiedlich gewertet werden könne. So hätten beispielsweise sehbehinderte Menschen möglicherweise bessere Möglichkeiten im Umgang mit der App als mit gedruckter Werbung.
Der Vorsitzende Richter Carsten Sellnow hatte bereits in der vorläufigen Bewertung von einem “klaren Fall” gesprochen. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Gegen diese Entscheidung besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde. (Lesen Sie auch: Meta Horizon Worlds: Verabschiedet sich von VR)
Reaktionen auf das Urteil zum Netto App Rabatt
Die Verbraucherschützer reagierten enttäuscht auf das Urteil. “Selbstverständlich hätten wir uns eine andere Entscheidung gewünscht. Wir werden nun die Urteilsgründe prüfen und über das weitere Vorgehen entscheiden”, sagte VZBV-Referentin Susanne Einsiedler. Netto zeigte sich hingegen erfreut: “Das Urteil bestätigt, dass Netto Marken-Discount allen Kundinnen und Kunden gleichermaßen zusätzliche Preisvorteile über die Netto plus App gewährt”, hieß es in einer Stellungnahme des Unternehmens.
Eine Umfrage deutet auf geteilte Meinungen hin: 41 Prozent der Befragten befürworten exklusive Rabatte für App-Nutzer. Das Handelsblatt berichtet, dass der VZBV auch gegen andere Händler vorgeht, die ähnliche App-Rabatte anbieten. Ein Prozess gegen Penny steht bevor.
Welche Rolle spielt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz?
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll Diskriminierung aufgrund von Alter, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, sexueller Identität oder ethnischer Herkunft verhindern. Der VZBV argumentierte, dass die Netto App Rabatt-Aktion gegen dieses Gesetz verstoße, da sie bestimmte Personengruppen benachteilige, die keinen oder nur eingeschränkten Zugang zur App haben. Das Gericht sah jedoch keinen Verstoß, da die App grundsätzlich allen Personen ab 14 Jahren zur Verfügung stehe.
Die Auslegung des AGG ist in diesem Fall strittig. Während der VZBV eine indirekte Diskriminierung sieht, argumentiert das Gericht, dass keine unmittelbare Benachteiligung vorliegt. Die Entscheidung zeigt, wie komplex die Anwendung des AGG im digitalen Zeitalter sein kann. Das Bundesministerium der Justiz stellt das Gesetz online zur Verfügung.
Welche Alternativen gibt es für Verbraucher ohne App?
Für Verbraucher, die die Netto-App nicht nutzen können oder möchten, gibt es weiterhin die Möglichkeit, von regulären Angeboten und Rabattaktionen in den Filialen zu profitieren. Netto bietet auch wöchentlich wechselnde Prospekte mit Angeboten an, die ohne App-Nutzung verfügbar sind. Es ist jedoch unbestreitbar, dass App-Nutzer von zusätzlichen, exklusiven Rabatten profitieren können.
Achten Sie auf die wöchentlichen Prospekte von Netto, um über aktuelle Angebote informiert zu bleiben. Diese sind oft auch online verfügbar. (Lesen Sie auch: Pflegegeld Rente Anrechnung – wird es Aufs…)
Andere Supermarktketten und Discounter bieten ähnliche App-basierte Rabattsysteme an. Es ist ratsam, sich über die verschiedenen Angebote zu informieren und gegebenenfalls auch andere Optionen in Betracht zu ziehen, um von Preisvorteilen zu profitieren.
Ausblick: Wie geht es weiter?
Der VZBV prüft derzeit die Urteilsgründe und behält sich weitere rechtliche Schritte vor. Es ist möglich, dass der Fall vor den Bundesgerichtshof (BGH) geht, um eine höchstrichterliche Klärung herbeizuführen. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg ist somit noch nicht das letzte Wort in dieser Auseinandersetzung.
Die Debatte um App-basierte Rabatte wird voraussichtlich weitergehen. Verbraucherschützer werden weiterhin darauf achten, dass keine unzulässige Diskriminierung von bestimmten Personengruppen stattfindet. Händler werden hingegen versuchen, ihre Kundenbindung durch attraktive App-Angebote zu stärken.
Die Verbraucherzentrale bietet Informationen und Beratung zu verbraucherrechtlichen Fragen.

Netto Marken-Discount beginnt mit dem Angebot exklusiver Rabatte über die Netto-App.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) reicht Klage gegen Netto wegen Diskriminierung ein. (Lesen Sie auch: Wärmepumpe Erfahrungen: Was Hausbesitzer nach 20 Jahren…)
Das Oberlandesgericht Bamberg weist die Klage des VZBV ab (Az. 3 UKl 16/25 e).
Häufig gestellte Fragen
Ursprünglich berichtet von: Stern
Warum hat der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen Netto geklagt?
Der VZBV sah in den exklusiven Rabatten für App-Nutzer eine Diskriminierung von Menschen, die keinen Zugang zur App haben oder diese nicht nutzen können, und argumentierte, dass dies gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoße.
Wie begründete das Oberlandesgericht Bamberg seine Entscheidung?
Das Gericht argumentierte, dass die App allen Personen ab 14 Jahren zur Verfügung stehe und keine Verpflichtung bestehe, auf individuelle Vorlieben oder Fähigkeiten einzugehen. Zudem sei der Zugang zur App unterschiedlich zu bewerten. (Lesen Sie auch: Easy Protect Test: Rettet die Jo-Jo-Sicherung Dein…)
Welche Möglichkeiten haben Verbraucher, die die Netto-App nicht nutzen können?
Verbraucher ohne App können weiterhin von regulären Angeboten und Rabattaktionen in den Filialen profitieren. Netto bietet auch wöchentlich wechselnde Prospekte mit Angeboten an, die ohne App-Nutzung verfügbar sind.
Was bedeutet das Aktenzeichen Az. 3 UKl 16/25 e?
Das Aktenzeichen Az. 3 UKl 16/25 e ist die Referenznummer des Verfahrens vor dem Oberlandesgericht Bamberg. Es dient zur eindeutigen Identifizierung des Falls und kann bei Anfragen hilfreich sein.
Welche rechtlichen Schritte sind nach dem Urteil noch möglich?
Gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg besteht die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde. Der VZBV prüft derzeit die Urteilsgründe und behält sich weitere rechtliche Schritte vor, möglicherweise bis zum Bundesgerichtshof.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg im Fall der Netto App Rabatt-Aktion zeigt, dass die rechtliche Bewertung von App-basierten Rabattsystemen komplex ist. Während Händler versuchen, ihre Kundenbindung durch exklusive Angebote zu stärken, müssen Verbraucherschützer darauf achten, dass keine unzulässige Diskriminierung stattfindet. Die Debatte um die Rechtmäßigkeit solcher Praktiken wird voraussichtlich weitergehen.





