Lohnfortzahlung Krankheit: Wenn Sie krank sind, darf Ihr Arbeitgeber grundsätzlich nicht einfach Ihren Lohn einbehalten. Das Entgeltfortzahlungsgesetz schützt Arbeitnehmer in Deutschland. Allerdings gibt es Ausnahmen und Pflichten, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer beachten müssen. Was genau gilt, wenn Ihr Chef an Ihrer Arbeitsunfähigkeit zweifelt, erfahren Sie hier.
Der Fall des Tesla-Werks in Grünheide, wo es laut IG Metall zu Problemen bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gekommen sein soll, zeigt, wie wichtig es ist, die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen. Wie Stern berichtet, zweifelte Tesla Krankmeldungen an und stellte daraufhin die Lohnfortzahlung ein.
Auch als Autofahrer sind Sie Arbeitnehmer und haben im Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung. Ob Sie nun als Mechaniker in einer Werkstatt arbeiten, als Fahrer im öffentlichen Personennahverkehr oder im Büro eines Automobilherstellers sitzen, das Entgeltfortzahlungsgesetz gilt für Sie. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen, um im Streitfall richtig reagieren zu können.
Führen Sie ein genaues Protokoll Ihrer Krankmeldungen und Arztbesuche. Dies kann im Streitfall hilfreich sein, um Ihre Ansprüche zu belegen.
Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) regelt in Deutschland die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Es verpflichtet Arbeitgeber, ihren Angestellten im Falle einer Erkrankung bis zu sechs Wochen den Lohn weiterzuzahlen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Krankheit durch die Arbeit verursacht wurde oder nicht. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung entsteht, sobald das Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen besteht. (Lesen Sie auch: Telefonische Krankschreibung: Darf Chef Sie Anzweifeln?)
Arbeitnehmer haben im Krankheitsfall bestimmte Pflichten gegenüber ihrem Arbeitgeber. Zunächst müssen sie die Erkrankung unverzüglich dem Arbeitgeber melden. Dies sollte idealerweise telefonisch oder per E-Mail geschehen. Zudem ist in der Regel ab dem vierten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vom Arzt vorzulegen. Viele Arbeitgeber verlangen die AU jedoch bereits ab dem ersten Krankheitstag. Informieren Sie sich daher über die internen Regelungen Ihres Unternehmens. Die AU muss dem Arbeitgeber unverzüglich vorgelegt werden.
Wenn der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigert, sollten Sie zunächst das Gespräch mit ihm suchen. Oftmals lassen sich Missverständnisse oder Unklarheiten so ausräumen. Bleibt der Arbeitgeber jedoch bei seiner Weigerung, sollten Sie sich rechtlichen Rat einholen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihre Ansprüche prüfen und Sie bei der Durchsetzung unterstützen. Möglicherweise ist es notwendig, Klage vor dem Arbeitsgericht zu erheben. Es ist ratsam, alle relevanten Dokumente, wie Krankmeldungen und Arbeitsverträge, bereitzuhalten.
Es gibt bestimmte Situationen, in denen der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern darf. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Arbeitnehmer die Krankheit vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Auch wenn der Arbeitnehmer seine Mitwirkungspflichten verletzt, indem er beispielsweise keine AU vorlegt, kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern. Ein weiterer Grund kann sein, wenn der Arbeitnehmer während der Krankheit einer Tätigkeit nachgeht, die seine Genesung beeinträchtigt.
Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) regelt die Details zur Lohnfortzahlung.
Dauert die Krankheit länger als sechs Wochen, endet der Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Stattdessen erhalten Arbeitnehmer Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts, jedoch maximal 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Es wird für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit gezahlt. Um Krankengeld zu erhalten, müssen Sie sich weiterhin krankschreiben lassen und die AU bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Achten Sie darauf, die AU rechtzeitig bei Ihrer Krankenkasse einzureichen, um keine Leistungskürzungen zu riskieren. (Lesen Sie auch: Serie: Kassensturz: 6800 Euro im Monat: “Ich…)
Auch in der Schweiz und Österreich gibt es Regelungen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, die sich jedoch von den deutschen Bestimmungen unterscheiden. In der Schweiz ist die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers im Obligationenrecht (OR) geregelt. Die Dauer der Lohnfortzahlung hängt von der Dienstzugehörigkeit des Arbeitnehmers ab. In Österreich ist die Entgeltfortzahlung im Angestelltengesetz und im Arbeiter-Krankenversicherungsgesetz geregelt. Die Dauer der Entgeltfortzahlung ist auch hier von der Dauer des Arbeitsverhältnisses abhängig. Es ist ratsam, sich über die spezifischen Bestimmungen des jeweiligen Landes zu informieren.
Der ADAC bietet Informationen zu Verkehrsregeln und Gesetzen in Österreich.
Auch Teilzeitkräfte und Minijobber haben grundsätzlich Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die Höhe der Lohnfortzahlung richtet sich nach dem tatsächlich entgangenen Arbeitsentgelt. Es ist unerheblich, ob es sich um eine geringfügige Beschäftigung oder eine Teilzeitstelle handelt. Auch hier gilt, dass die Krankheit unverzüglich dem Arbeitgeber gemeldet und gegebenenfalls eine AU vorgelegt werden muss.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bietet umfassende Informationen zum Thema Arbeitsrecht.
Nehmen wir an, Sie sind ein Berufskraftfahrer und erkranken an einer Grippe. Sie melden sich umgehend bei Ihrem Arbeitgeber krank und legen am vierten Tag eine AU vor. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen für die Dauer von maximal sechs Wochen Ihren Lohn weiterzuzahlen. Nach Ablauf dieser Frist erhalten Sie Krankengeld von Ihrer Krankenkasse. Dies gilt auch, wenn Sie als selbstständiger Taxifahrer erkranken. In diesem Fall haben Sie jedoch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung, sondern müssen sich gegebenenfalls privat krankenversichern, um im Krankheitsfall abgesichert zu sein.
Die Lohnfortzahlung wird vom Arbeitgeber für maximal sechs Wochen gezahlt, wenn ein Arbeitnehmer krank ist. Krankengeld wird von der Krankenkasse gezahlt, wenn die Krankheit länger als sechs Wochen dauert und der Anspruch auf Lohnfortzahlung endet.
Ja, der Arbeitgeber kann bei der Krankenkasse eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) anfordern, wenn er Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit hat. Die Krankenkasse kann dies jedoch ablehnen.
Die Kündigung während der Lohnfortzahlung hat keinen Einfluss auf Ihren Anspruch auf Lohnfortzahlung. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen den Lohn bis zum Ende der sechs Wochen weiterzahlen, auch wenn das Arbeitsverhältnis währenddessen endet.
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber die Art Ihrer Krankheit mitzuteilen. Die Diagnose ist Privatsache und unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Sie müssen lediglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.
Wenn Sie innerhalb von zwölf Monaten erneut an derselben Krankheit erkranken, wird die Lohnfortzahlung auf die sechs Wochen angerechnet. Bei einer neuen Krankheit besteht jedoch ein neuer Anspruch auf Lohnfortzahlung. (Lesen Sie auch: Zollrückzahlung Unternehmen: Trumps Zölle – Kampf um…)
Die korrekte Handhabung der Lohnfortzahlung Krankheit ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer von Bedeutung. Es ist wichtig, die gesetzlichen Bestimmungen zu kennen und die eigenen Rechte und Pflichten zu beachten, um im Krankheitsfall abgesichert zu sein. Ein offener und ehrlicher Umgang miteinander kann dazu beitragen, Konflikte zu vermeiden und das Arbeitsverhältnis zu stärken.
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