Kündigung Wegen Krankheit: Was Arbeitnehmer Unbedingt Wissen Müssen
Die Kündigung Wegen Krankheit ist ein komplexes Thema im Arbeitsrecht. Grundsätzlich ist es Arbeitgebern nicht ohne Weiteres erlaubt, Mitarbeitende aufgrund von Krankheit zu entlassen. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen eine krankheitsbedingte Kündigung unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen rechtens sein kann. Arbeitnehmer sollten ihre Rechte kennen und sich im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen.

Was sind die Voraussetzungen für eine Kündigung wegen Krankheit?
Eine Kündigung wegen Krankheit ist nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Krankheit des Arbeitnehmers zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Betriebsablaufs führt und keine Besserung in absehbarer Zeit zu erwarten ist. Zudem muss geprüft werden, ob mildere Mittel wie eine Versetzung in Betracht kommen.
Die Zahl der Krankschreibungen in Deutschland hat in den letzten Jahren zugenommen, was Arbeitgeber vor Herausforderungen stellt. Laut einer Meldung von Stern, könnten einige Arbeitgeber daher versucht sein, krankheitsbedingte Kündigungen auszusprechen. Allerdings sind die Hürden hierfür sehr hoch, um Arbeitnehmer vor ungerechtfertigter Entlassung zu schützen.
Arbeitnehmer, die eine Kündigung wegen Krankheit erhalten, sollten diese nicht vorschnell akzeptieren. Es ist ratsam, sich umgehend rechtlichen Beistand zu suchen, um die Rechtmäßigkeit der Kündigung prüfen zu lassen und gegebenenfalls dagegen vorzugehen. Die Erfolgsaussichten hängen stark vom Einzelfall ab und davon, ob der Arbeitgeber die oben genannten Voraussetzungen erfüllt.
Das ist passiert
- Krankschreibungen in Deutschland sind auf einem hohen Niveau.
- Arbeitgeber könnten versucht sein, krankheitsbedingte Kündigungen auszusprechen.
- Die rechtlichen Hürden für eine solche Kündigung sind jedoch sehr hoch.
- Arbeitnehmer sollten ihre Rechte kennen und sich im Zweifelsfall beraten lassen.
Welche Rolle spielt die Prognose der Erkrankung bei einer Kündigung?
Die Prognose der Erkrankung spielt eine entscheidende Rolle bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Kündigung wegen Krankheit. Der Arbeitgeber muss darlegen, dass aufgrund der Erkrankung des Arbeitnehmers in absehbarer Zeit keine Besserung zu erwarten ist und dass dies zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Betriebsablaufs führt. Eine negative Prognose allein reicht jedoch nicht aus; es müssen weitere Faktoren berücksichtigt werden. (Lesen Sie auch: Rente mit 4100: So Hoch fällt Ihre…)
Die Gerichte prüfen in solchen Fällen sehr genau, ob der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, um den Arbeitsplatz des erkrankten Arbeitnehmers zu erhalten. Dazu gehört beispielsweise die Prüfung, ob eine Anpassung des Arbeitsplatzes oder eine Versetzung auf eine andere Stelle möglich ist. Erst wenn alle diese Möglichkeiten ausgeschöpft sind und weiterhin eine erhebliche Beeinträchtigung des Betriebsablaufs besteht, kann eine Kündigung wegen Krankheit in Betracht gezogen werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass auch bei einer negativen Prognose der Erkrankung eine Kündigung nicht automatisch rechtens ist. Der Arbeitgeber muss stets das Verhältnismäßigkeitsprinzip beachten und prüfen, ob die Kündigung im Einzelfall angemessen ist. Dabei sind beispielsweise die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Alter des Arbeitnehmers und seine familiäre Situation zu berücksichtigen.
Welche Alternativen zur Kündigung gibt es?
Bevor ein Arbeitgeber eine Kündigung wegen Krankheit in Erwägung zieht, muss er prüfen, ob es mildere Mittel gibt, um die Situation zu verbessern. Eine Möglichkeit ist die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Ziel des BEM ist es, gemeinsam mit dem Arbeitnehmer nach Wegen zu suchen, wie dieser wieder in den Arbeitsprozess integriert werden kann. Dies kann beispielsweise durch eine Anpassung des Arbeitsplatzes, eine Reduzierung der Arbeitszeit oder eine Versetzung auf eine andere Stelle erfolgen. Informationen zum BEM-Verfahren bietet das Integrationsamt.
Eine weitere Alternative zur Kündigung ist die Vereinbarung einer stufenweisen Wiedereingliederung. Dabei kehrt der Arbeitnehmer schrittweise in den Arbeitsprozess zurück, wobei die Arbeitsbelastung allmählich gesteigert wird. Dies ermöglicht es dem Arbeitnehmer, sich langsam an die Anforderungen des Arbeitsplatzes zu gewöhnen und Überlastungen zu vermeiden.
Auch eine Versetzung auf eine andere Stelle kann eine sinnvolle Alternative zur Kündigung sein. Wenn der Arbeitnehmer aufgrund seiner Erkrankung seine bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, kann er möglicherweise auf einer anderen Stelle im Unternehmen eingesetzt werden, die seinen Fähigkeiten und Einschränkungen besser entspricht. (Lesen Sie auch: REWE Rückruf: Fertiggericht löst Erbrechen aus –…)
Eine Kündigung wegen Krankheit ist oft ein komplexer rechtlicher Fall. Holen Sie sich rechtzeitig professionelle Hilfe.
Wie können sich Arbeitnehmer gegen eine Kündigung wegen Krankheit wehren?
Arbeitnehmer, die eine Kündigung wegen Krankheit erhalten haben, haben verschiedene Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren. Zunächst einmal sollten sie die Kündigung nicht vorschnell akzeptieren, sondern sich umgehend rechtlichen Rat einholen. Ein Anwalt kann die Rechtmäßigkeit der Kündigung prüfen und die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage einschätzen.
Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. In der Klage kann der Arbeitnehmer geltend machen, dass die Kündigung unwirksam ist, beispielsweise weil die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder weil der Arbeitgeber gegen das Kündigungsschutzgesetz verstoßen hat.

Im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses prüft das Arbeitsgericht, ob die Kündigung rechtens ist. Dabei werden die Argumente beider Seiten berücksichtigt und gegebenenfalls Zeugen gehört. Wenn das Gericht feststellt, dass die Kündigung unwirksam ist, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen.
Es ist wichtig zu beachten, dass auch bei einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage nicht immer eine Weiterbeschäftigung erfolgt. Oft einigen sich die Parteien im Rahmen eines Vergleichs auf eine Abfindung für den Arbeitnehmer. Die Höhe der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise von der Dauer der Betriebszugehörigkeit, dem Alter des Arbeitnehmers und den Erfolgsaussichten der Klage. (Lesen Sie auch: Zoll Mindestlohn: Tausende Verstöße Aufgedeckt im Gastgewerbe)
Welche Rolle spielt das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) bei einer Kündigung?
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) spielt eine zentrale Rolle im Zusammenhang mit einer Kündigung wegen Krankheit. Das BEM ist ein systematischer Prozess, der darauf abzielt, Arbeitsunfähigkeit von Beschäftigten zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des betroffenen Mitarbeiters zu erhalten. Laut § 167 Abs. 2 SGB IX ist der Arbeitgeber verpflichtet, einem Mitarbeiter, der innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig war, ein BEM anzubieten. Das Angebot muss ausdrücklich und in verständlicher Form erfolgen. Die Bundesagentur für Arbeit bietet Informationen zum BEM.
Das BEM-Verfahren beinhaltet in der Regel ein Gespräch zwischen dem Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer und gegebenenfalls weiteren Beteiligten, wie dem Betriebsarzt oder dem Betriebsrat. In diesem Gespräch werden die Ursachen der Arbeitsunfähigkeit analysiert und gemeinsam nach Wegen gesucht, wie der Arbeitnehmer wieder in den Arbeitsprozess integriert werden kann. Dies kann beispielsweise durch eine Anpassung des Arbeitsplatzes, eine Reduzierung der Arbeitszeit oder eine Versetzung auf eine andere Stelle erfolgen.
Wenn der Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung wegen Krankheit kein BEM-Verfahren durchgeführt hat, kann dies die Kündigung unwirksam machen. Die Gerichte betrachten das BEM als eine wichtige Schutzmaßnahme für erkrankte Arbeitnehmer und legen großen Wert darauf, dass der Arbeitgeber seiner Verpflichtung zur Durchführung eines BEM nachkommt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Kündigung wegen Krankheit nur unter sehr strengen Voraussetzungen zulässig ist. Arbeitgeber müssen eine erhebliche Beeinträchtigung des Betriebsablaufs nachweisen, eine negative Prognose der Erkrankung vorlegen und alle zumutbaren Alternativen zur Kündigung prüfen. Arbeitnehmer, die eine solche Kündigung erhalten, sollten sich umgehend rechtlichen Rat einholen und gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage erheben.





