Nach einem Umzug von Bayern nach Sachsen wurde ein Kater gestohlen und konnte durch die Polizei wieder mit seiner Besitzerin vereint werden. Die Beamten durchsuchten die Wohnung der ehemaligen Nachbarn und fanden den Kater Staller, der widerrechtlich mitgenommen wurde. Die Ermittlungen gegen das Paar laufen.
Ein Paar aus dem Allgäu steht im Verdacht, bei seinem Umzug nach Sachsen einen Birma-Kater der Nachbarin entwendet zu haben. Die Polizei ermittelte, nachdem die Besitzerin des Katers Staller, der zusammen mit seinem Kumpel Hubert als Freigänger unterwegs war, den Verdacht geäußert hatte. Die Beamten konnten Staller in der neuen Wohnung der ehemaligen Nachbarn im Landkreis Bautzen finden und somit ein Happy End für die betroffenen Tierbesitzer herbeiführen.
Die Polizei wurde eingeschaltet, nachdem ein Birma-Kater namens Staller im Zuge eines Umzugs seiner Nachbarn von Füssen im Allgäu nach Sachsen verschwunden war. Die Besitzerin vermutete Diebstahl, da Staller und sein Kumpel Hubert regelmäßig auch das Grundstück der Nachbarn besuchten. Die daraufhin eingeleiteten Ermittlungen bestätigten den Verdacht, was zur Durchsuchung der Wohnung der Umgezogenen im Landkreis Bautzen führte. Dort konnte Staller gefunden und gerettet werden. (Lesen Sie auch: Elle Macpherson Unterwäschekampagne: So reagiert Sie auf…)
Nachdem die Besitzerin des Katers Staller den Verdacht geäußert hatte, dass ihre ehemaligen Nachbarn das Tier bei ihrem Umzug entwendet haben könnten, nahm die Polizei Füssen die Ermittlungen auf. Da Staller und Hubert Freigänger sind und sich häufig im Garten der Nachbarn aufhielten, lag die Vermutung nahe, dass Staller unbemerkt mitgenommen wurde. Die Ermittlungen erhärteten den Verdacht, woraufhin die Beamten einen Durchsuchungsbeschluss für die neue Wohnung der Beschuldigten im sächsischen Landkreis Bautzen erwirkten. Bei der Durchsuchung versuchte der Mann noch, den Kater über die Terrasse ins Freie zu lassen, was jedoch von den Polizisten verhindert werden konnte. Staller wurde daraufhin in Obhut genommen und seiner überglücklichen Besitzerin zurückgebracht.
Die polizeilichen Ermittlungen gegen die 57-jährige ehemalige Nachbarin sind abgeschlossen. Der Fall liegt nun bei der Staatsanwaltschaft, die über weitere Schritte entscheiden wird.
Die Freude über die Wiedervereinigung von Staller mit seinem Kumpel Hubert und seiner Besitzerin war groß. Die beiden Birma-Kater, benannt nach den bekannten Fernsehkommissaren, waren zuvor ein unzertrennliches Gespann. Nach einer rund 600 Kilometer langen Reise fand Staller zurück in sein gewohntes Umfeld. Die Besitzerin zeigte sich erleichtert und dankbar gegenüber der Polizei für ihren Einsatz. “Ich war so froh, als ich Staller endlich wieder in die Arme schließen konnte. Ich hatte schon die Hoffnung aufgegeben”, wird sie zitiert. Wie Stern berichtet, hatte die Besitzerin den Diebstahl zur Anzeige gebracht, nachdem sie Staller vermisste. (Lesen Sie auch: Westalgie: Warum Sehnen Wir Uns nach der…)
Da die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen sind, liegt der Fall nun bei der Staatsanwaltschaft. Diese wird prüfen, ob Anklage wegen Diebstahls erhoben wird. Im Falle einer Verurteilung drohen den ehemaligen Nachbarn eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe. Die genaue Höhe der Strafe hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Es ist auch möglich, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einstellt. Die ehemalige Nachbarin hat sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert. Die zuständige Staatsanwaltschaft hat auf Anfrage noch keine Stellungnahme abgegeben.
Informationen zum Straftatbestand des Diebstahls finden sich im Strafgesetzbuch (StGB) § 242.
Den ehemaligen Nachbarn wird vorgeworfen, den Birma-Kater Staller bei ihrem Umzug von Füssen nach Sachsen widerrechtlich mitgenommen zu haben. Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob Anklage wegen Diebstahls erhoben wird.
Die Polizei konnte den Kater Staller in Sachsen finden, nachdem die Ermittlungen den Verdacht der Besitzerin bestätigten. Daraufhin wurde ein Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung der ehemaligen Nachbarn erwirkt und der Kater dort aufgefunden.
Die Meldung der Besitzerin war entscheidend für die Aufklärung des Falls. Ohne ihren Verdacht und die anschließende Anzeige hätte die Polizei keine Ermittlungen aufgenommen und der Kater wäre vermutlich nicht gefunden worden. (Lesen Sie auch: Großglockner Unglück: Alpinist Wegen Tod der Freundin…)
Der Begriff “Freigänger” bedeutet, dass die Kater Staller und Hubert nicht ausschließlich in der Wohnung gehalten werden, sondern sich frei im Freien bewegen und auch das Grundstück der Nachbarn besuchen durften.
Kater Staller geht es nach seiner Rückkehr gut. Er ist wieder mit seinem Kumpel Hubert vereint und genießt die Geborgenheit in seinem Zuhause. Seine Besitzerin ist überglücklich, ihn wieder bei sich zu haben.
Weitere Informationen zum Thema Tierschutz finden Sie auf der Seite des Deutschen Tierschutzbundes.
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