Möchtest du dich selbstständig machen oder ein Gewerbe anmelden? Dann bist du hier richtig. In der Stadt Rosenheim gibt es klare Regeln, die du kennen solltest. Nicht jede Tätigkeit gilt als Gewerbe – manche benötigen sogar besondere Erlaubnisse.
Für die Anmeldung sind oft die Handelskammer oder Handwerkskammer zuständig. Doch es gibt Ausnahmen: Freiberufler oder Landwirte müssen kein Gewerbe anmelden. Andere Branchen, wie Gastronomie oder Immobilien, brauchen zusätzliche Genehmigungen.
Wir zeigen dir, worauf du achten musst. Vermeide unnötige Verzögerungen, indem du dich vorab informierst. Eine schrittweise Anleitung hilft dir, den Prozess einfach zu meistern.
Bevor du dein Gewerbe startest, solltest du die richtige Anlaufstelle kennen. Nicht immer ist das Ordnungsamt die zuständigen stelle – manche Branchen meldest du bei der IHK oder Handwerkskammer an.
Es ist Teil des Ordnungsamtes und prüft, ob deine Tätigkeit erlaubnispflichtig ist. Freiberufler wie Ärzte oder Künstler müssen hier nicht vorstellig werden.
Das Team bearbeitet Anträge für:
Die postanschrift postfach lautet: Königstr. 15, 83022 Rosenheim. Erreichbar bist du:
Online nutzt du das sichere Formular. Für den Service werden technisch notwendige Cookies wie JSESSIONID verwendet.
Ob Neugründung oder Standortwechsel – die Gewerbeanmeldung ist Pflicht. Die Kosten liegen zwischen 25 und 100€, abhängig von deiner gewerblichen Tätigkeit. Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde musst du dein Gewerbe ummelden.
Lade das Formular von der Website der zuständigen Stelle herunter. Fülle es aus und unterschreibe es. Wichtig: Bei Papierform muss es persönlich eingereicht werden.
Für überwachungsbedürftige Gewerbe (z.B. Sicherheitsdienst) brauchst du zusätzlich:
Online geht’s schneller: Das Formular unterschrift elektronisch per De-Mail ist möglich. Papierformulare musst du dagegen per Post oder vor Ort abgeben.
Ausländische Gründer benötigen amtliche Strafregisterauszüge aus ihrem Heimatland. Bei Secondhand-Handel prüft das Amt die Seriosität – lege Rechnungen bereit.
Manche Geschäftsideen erfordern mehr als nur eine einfache Anmeldung. Bei bestimmten Tätigkeiten prüft die Behörde genau, ob du alle Voraussetzungen erfüllst. Wir zeigen dir, welche Branchen betroffen sind und wie du vorgehst.
Nicht jedes Gewerbe darfst du einfach anmelden. Besondere Regelungen gelten für:
Für manche Berufe wie Schlüsseldienste musst du nachweisen, dass du keine Vorstrafen hast. Die Beantragung der Erlaubnis dauert oft mehrere Wochen.
Als EU-Bürger reichen meist deutsche Dokumente:
Für Nicht-EU-Bürger kommen hinzu:
Auch fliegende Händler brauchen oft eine Karte. Doch es gibt Ausnahmen nach §55c GewO:
Für das Versteigerergewerbe gelten Sonderregeln: Auktionatoren benötigen einen Sachkundenachweis. Bei Kunstauktionen prüft das Amt oft die Expertise.
Tipp: Frage vorab bei der IHK nach – manche Dokumente kannst du schon vor der offiziellen Beantragung der Erlaubnis einreichen und so Zeit sparen.
Mit den richtigen Informationen startest du dein Gewerbe in der Stadt Rosenheim stressfrei. Nutze die Online-Formulare für schnelle Bearbeitung und spare Zeit.
Lade unsere Checklisten herunter, um alle Schritte im Blick zu behalten. So vermeidest du Fehler und bleibst rechtlich sicher.
Ein letzter Tipp: Die kostenlose Erstberatung hilft dir, Unsicherheiten zu klären. Starte gut vorbereitet durch – dein Geschäftserfolg beginnt mit einer korrekten Anmeldung.
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