Gehaltsfrage Bewerbungsgespräch Bald Tabu in der EU?
Die Gehaltsfrage im Bewerbungsgespräch wird ab Juni 2026 in der Europäischen Union unzulässig. Diese Neuerung resultiert aus einer EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz, die das Ziel verfolgt, Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen zu fördern, Lohndiskriminierung zu bekämpfen und somit die bestehende Lohnlücke zu schließen. Die Richtlinie betrifft alle in der EU ansässigen Unternehmen und verpflichtet diese zur Offenlegung von Gehaltsinformationen. Gehaltsfrage Bewerbungsgespräch steht dabei im Mittelpunkt.

Auf einen Blick
- Ab Juni 2026 ist die Frage nach dem bisherigen Gehalt im Bewerbungsgespräch unzulässig.
- Die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz soll Lohngleichheit fördern.
- Unternehmen müssen Informationen über gezahlte Löhne offenlegen.
- Bei Verstößen drohen Sanktionen wie Geldbußen.
Die neue EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz
Die Europäische Union hat sich mit der neuen Richtlinie zur Entgelttransparenz ein ambitioniertes Ziel gesetzt: die Beseitigung von Lohnungleichheit. Kern der Richtlinie ist der Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher Arbeit oder gleichwertiger Arbeit. Die Umsetzung dieser Richtlinie soll nicht nur durch Transparenz, sondern auch durch Sanktionen bei Verstößen gegen die Entgeltgleichheit erreicht werden.
Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen mit Sitz in der EU, Informationen über die gezahlten Löhne offenzulegen. Dies soll es Arbeitnehmern ermöglichen, ihre Bezahlung besser mit der ihrer Kollegen zu vergleichen und gegebenenfalls Diskriminierung aufzudecken. Opfer von Entgeltdiskriminierung sollen zudem die Möglichkeit haben, gegen ungerechte Bezahlung vorzugehen. Arbeitgeber, die gegen die Vorschriften verstoßen, müssen mit Sanktionen wie Geldbußen rechnen.
Was bedeutet das für Bürger?
Für Bürger bedeutet die neue EU-Richtlinie einen verbesserten Schutz vor Lohndiskriminierung. Sie haben das Recht zu erfahren, wie viel ihre Kollegen für die gleiche oder gleichwertige Arbeit verdienen. Dies ermöglicht es ihnen, Ungleichheiten zu erkennen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Zudem dürfen sie im Bewerbungsgespräch nicht mehr nach ihrem bisherigen Gehalt gefragt werden, was ihre Verhandlungsposition stärkt.
Die Richtlinie kann auch dazu beitragen, das Bewusstsein für das Thema Lohngleichheit in der Gesellschaft zu schärfen und Unternehmen dazu anzuregen, ihre Entgeltstrukturen zu überprüfen und anzupassen. Langfristig soll dies zu einer gerechteren Bezahlung von Frauen und Männern führen. (Lesen Sie auch: Marc Aurel Mode Insolvenzverfahren: eröffnet – Was…)
Warum ist die Gehaltsfrage im Bewerbungsgespräch problematisch?
Die Frage nach dem bisherigen Gehalt im Bewerbungsgespräch wird von vielen als problematisch angesehen, da sie die Verhandlungsposition des Bewerbers schwächen kann. Oftmals orientieren sich Arbeitgeber bei der Festlegung des neuen Gehalts an dem bisherigen Verdienst, auch wenn die neue Position eine höhere Qualifikation oder Verantwortung erfordert. Dies kann dazu führen, dass Frauen, die in der Vergangenheit möglicherweise schlechter bezahlt wurden, auch in Zukunft benachteiligt werden.
Die Abschaffung der Gehaltsfrage soll Bewerbern ermöglichen, sich auf den Wert ihrer Fähigkeiten und Erfahrungen zu konzentrieren und ein Gehalt zu verhandeln, das ihrer Leistung und dem Wert der Position entspricht. Dies soll insbesondere Frauen zugutekommen, die häufiger von Lohnungleichheit betroffen sind.
Die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz ist Teil eines umfassenderen Maßnahmenpakets der Europäischen Union zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern. Sie ergänzt bestehende Gesetze und Initiativen auf nationaler und europäischer Ebene.
Welche Positionen gibt es zu der neuen Richtlinie?
Die neue EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz stößt auf unterschiedliche Reaktionen. Befürworter loben sie als einen wichtigen Schritt zur Förderung der Lohngleichheit und zur Bekämpfung von Diskriminierung. Sie argumentieren, dass die Richtlinie dazu beitragen wird, die bestehende Lohnlücke zwischen Männern und Frauen zu schließen und eine gerechtere Bezahlung zu gewährleisten.
Kritiker hingegen befürchten, dass die Richtlinie zu einem erhöhten bürokratischen Aufwand für Unternehmen führen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft beeinträchtigen könnte. Sie argumentieren, dass die Lohngleichheit bereits durch bestehende Gesetze und Tarifverträge ausreichend geschützt sei und die neue Richtlinie unnötige Eingriffe in die unternehmerische Freiheit darstelle. Einige Arbeitgeberverbände äußerten Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und der Vertraulichkeit von Gehaltsinformationen. (Lesen Sie auch: Marc Aurel Mode Insolvenzverfahren: eröffnet – Was…)
Die Bundesregierung unterstützt die Ziele der EU-Richtlinie und hat angekündigt, diese zügig in nationales Recht umzusetzen. Arbeitsminister Hubertus Heil betonte, dass die Lohngleichheit ein wichtiger Baustein für eine gerechte Gesellschaft sei und die neue Richtlinie dazu beitragen werde, Diskriminierung abzubauen.
Wie Stern berichtet, soll die Richtlinie die Entgelttransparenz erhöhen und somit die Grundlage für eine faire Bezahlung schaffen.
Welche Fragen sind im Bewerbungsgespräch noch verboten?
Neben der Frage nach dem bisherigen Gehalt gibt es im Bewerbungsgespräch eine Reihe weiterer Fragen, die unzulässig sind. Diese sind in Deutschland durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geregelt, das vor Diskriminierung in allen Phasen der Beschäftigung schützen soll. Dazu gehören Fragen nach:
- Schwangerschaft
- Religionszugehörigkeit
- Ethnischer Herkunft
- Politischer Gesinnung
- Sexueller Orientierung
- Bestehender oder geplanter Familienplanung
- Vorstrafen (sofern diese für die Stelle nicht relevant sind)
Bewerber sind nicht verpflichtet, auf unzulässige Fragen zu antworten. In einigen Fällen dürfen sie sogar falsche Angaben machen, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bietet auf ihrer Webseite umfassende Informationen zu den Rechten von Bewerbern und den Pflichten von Arbeitgebern.
Bewerber, die im Bewerbungsgespräch unzulässige Fragen gestellt bekommen, sollten sich nicht scheuen, dies anzusprechen und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bietet kostenlose Beratung und Unterstützung an.
Wie geht es weiter?
Die EU-Mitgliedstaaten haben nun Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland wird erwartet, dass die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen wird. Es bleibt abzuwarten, wie die genaue Umsetzung der Richtlinie in Deutschland aussehen wird und welche konkreten Sanktionen bei Verstößen gegen die Entgeltgleichheit vorgesehen sein werden. (Lesen Sie auch: Rentenproblematik Boomer: Droht Uns der Renten-Kollaps?)

Die Europäische Kommission wird die Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten überwachen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergreifen, um die Lohngleichheit in der EU zu fördern. Ein wichtiger Aspekt wird dabei die Sensibilisierung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern für das Thema Lohndiskriminierung sein.
Weitere Informationen zur EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter sind auf der Website der Europäischen Kommission zu finden.
Häufig gestellte Fragen
Was genau bedeutet die neue EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz?
Die Richtlinie zielt darauf ab, Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen für gleiche oder gleichwertige Arbeit zu gewährleisten, indem sie Unternehmen zur Offenlegung von Gehaltsinformationen verpflichtet und die Frage nach dem bisherigen Gehalt im Bewerbungsgespräch untersagt. (Lesen Sie auch: Marc Aurel Insolvenzverfahren: Deutsches Modeunternehmen)
Ab wann gilt das Verbot der Gehaltsfrage im Bewerbungsgespräch?
Das Verbot der Gehaltsfrage im Bewerbungsgespräch tritt ab dem 7. Juni 2026 in Kraft, sobald die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz in nationales Recht umgesetzt wurde.
Welche Unternehmen sind von der neuen EU-Richtlinie betroffen?
Alle Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union sind von der neuen EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz betroffen, unabhängig von ihrer Größe oder Branche.
Was passiert, wenn ein Arbeitgeber sich nicht an die neue Richtlinie hält?
Arbeitgeber, die gegen die Vorschriften der EU-Richtlinie verstoßen, müssen mit Sanktionen wie Geldbußen rechnen. Die genauen Sanktionen werden von den einzelnen Mitgliedstaaten festgelegt.
Wo können sich Bürger informieren, wenn sie von Lohndiskriminierung betroffen sind?
Bürger, die von Lohndiskriminierung betroffen sind, können sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Gewerkschaften oder andere Beratungsstellen wenden, um Unterstützung und Informationen zu erhalten. Die hinzu.EU Initiative bietet ebenfalls Informationen.
Die neue EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz markiert einen bedeutenden Schritt hin zu mehr Lohngleichheit in Europa. Während Befürworter die Richtlinie als wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Diskriminierung sehen, äußern Kritiker Bedenken hinsichtlich der bürokratischen Belastung für Unternehmen. Die Umsetzung der Richtlinie wird zeigen, ob sie tatsächlich dazu beitragen kann, die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen zu schließen und eine gerechtere Bezahlung zu gewährleisten.





