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Führerschein umtauschen 2026: Fristen, Kosten & Anleitung

📖 Lesezeit: 8 Minuten | Stand: 14. Januar 2026

⚠️ Führerschein umtauschen – Frist läuft ab: Wer einen Kartenführerschein besitzt, der zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, muss bis zum 19. Januar 2026 handeln. Der Umtausch kostet rund 25 Euro und erfolgt ohne Prüfung. Bei Versäumnis droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.

Führerschein umtauschen ist für Millionen Deutsche 2026 Pflicht: Am 14. Januar 2026 läuft die Frist für Kartenführerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 in wenigen Tagen ab. Wer bis zum 19. Januar nicht handelt, fährt mit einem ungültigen Dokument. Wir erklären dir Schritt für Schritt, wer betroffen ist, welche Unterlagen du brauchst und was der Umtausch kostet.

In Deutschland müssen bis 2033 rund 43 Millionen Führerscheine ausgetauscht werden. Die EU-Richtlinie 2006/126/EG schreibt vor, dass alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine durch fälschungssichere EU-Führerscheine ersetzt werden. Ein gestaffelter Zeitplan soll verhindern, dass alle gleichzeitig zur Behörde müssen.

Wer muss den Führerschein umtauschen?

Ob du betroffen bist, hängt vom Ausstellungsdatum deines Führerscheins ab. Dieses findest du auf der Vorderseite unter Feld 4a. Aktuell sind Kartenführerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 an der Reihe.

Ausstellungsjahr Umtauschfrist Status
1999 – 2001 19. Januar 2026 ⚠️ In 5 Tagen!
2002 – 2004 19. Januar 2027 Noch Zeit
2005 – 2007 19. Januar 2028 Noch Zeit
2008 19. Januar 2029 Noch Zeit
2009 19. Januar 2030 Noch Zeit
2010 19. Januar 2031 Noch Zeit
2011 19. Januar 2032 Noch Zeit
2012 – 18.01.2013 19. Januar 2033 Noch Zeit

✅ Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, muss den Führerschein – unabhängig vom Ausstellungsdatum – erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.

Was kostet der Führerschein-Umtausch?

Der Umtausch in den neuen EU-Führerschein ist günstiger als viele denken. Die Bundesregierung gibt die Gebühren wie folgt an:

Kostenpunkt Betrag
Verwaltungsgebühr ca. 25 – 30 Euro
Biometrisches Passfoto ca. 5 – 15 Euro
Direktversand (optional) ca. 5 – 7 Euro
Karteikartenabschrift kostenlos
Gesamtkosten ca. 30 – 45 Euro

Welche Unterlagen brauche ich?

Für den Führerschein umtauschen benötigst du folgende Dokumente:

Dokument Hinweis
✅ Personalausweis oder Reisepass Gültig, nicht abgelaufen
✅ Aktueller Führerschein Original mitbringen
✅ Biometrisches Passfoto 35 x 45 mm, aktuell
📋 Karteikartenabschrift Nur wenn der Führerschein nicht von der aktuellen Wohnort-Behörde ausgestellt wurde

💡 Tipp zur Karteikartenabschrift: Falls dein Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde, kannst du die Karteikartenabschrift kostenlos per Telefon, Post oder online bei der ursprünglichen Behörde anfordern. Viele Behörden übermitteln die Daten auch elektronisch.

Wo kann ich den Führerschein umtauschen?

Der Antrag wird bei der Fahrerlaubnisbehörde deines aktuellen Wohnorts gestellt. Je nach Kommune gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Anlaufstelle Details
Fahrerlaubnisbehörde Hauptanlaufstelle für den Umtausch
Bürgeramt / Rathaus In vielen Städten möglich
Straßenverkehrsamt Je nach Bundesland
Online-Antrag In einigen Kommunen verfügbar

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4 bis 6 Wochen. Bei hohem Andrang kann es länger dauern. Deshalb: Frühzeitig Termin buchen!

Muss ich eine Prüfung ablegen?

Nein! Der Führerschein umtauschen ist eine reine Verwaltungsangelegenheit. Du musst weder die theoretische noch die praktische Fahrprüfung wiederholen. Auch ärztliche Untersuchungen oder Sehtests sind für den normalen Pkw- und Motorradführerschein nicht erforderlich.

📌 Gut zu wissen: Deine Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Alle bisherigen Führerscheinklassen werden in den neuen EU-Führerschein übertragen. Beim Abholen solltest du trotzdem prüfen, ob alle Klassen korrekt eingetragen sind.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Keine Panik! Wer die Frist versäumt, macht sich nicht strafbar und darf weiterhin fahren. Allerdings:

Konsequenz Details
Verwarnungsgeld 10 Euro bei Kontrolle
Fahrerlaubnis Bleibt gültig – nur das Dokument nicht
Nachfrist 6 Monate ab Kontrolle zum Umtausch
Ausland Probleme bei Mietwagen oder Kontrollen möglich

Der neue EU-Führerschein: Was ändert sich?

Der neue EU-Kartenführerschein unterscheidet sich in einigen Punkten vom alten Scheckkartenformat:

Merkmal Alter Führerschein Neuer EU-Führerschein
Gültigkeit Unbefristet 15 Jahre
Foto Oft veraltet Biometrisch, aktuell
Sicherheitsmerkmale Wenige Fälschungssicher
EU-weit einheitlich Nein Ja

Führerschein umtauschen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Schritt 1: Frist prüfen
Schau auf deinem Führerschein unter Feld 4a nach dem Ausstellungsdatum. Vergleiche es mit der Fristentabelle. Führerscheine aus 1999–2001 müssen bis 19.01.2026 umgetauscht werden.
Schritt 2: Termin vereinbaren
Buche online oder telefonisch einen Termin bei deiner Fahrerlaubnisbehörde. Die Wartezeiten können je nach Stadt mehrere Wochen betragen – also frühzeitig handeln!
Schritt 3: Unterlagen zusammenstellen
Bereite deinen Personalausweis, den alten Führerschein und ein biometrisches Passfoto vor. Falls nötig, fordere eine Karteikartenabschrift bei der ursprünglichen Behörde an.
Schritt 4: Antrag stellen
Gehe zum Termin und stelle den Antrag. Der alte Führerschein wird entwertet (gelocht). Auf Wunsch erhältst du einen vorläufigen Führerschein.
Schritt 5: Neuen Führerschein abholen
Nach 4–6 Wochen ist der neue EU-Führerschein fertig. Du kannst ihn abholen oder gegen Gebühr nach Hause schicken lassen. Prüfe, ob alle Klassen korrekt übertragen wurden!

Sonderfall: Papierführerschein (grau/rosa)

Wer noch einen alten Papierführerschein (grauer “Lappen” oder rosa Pappe) besitzt, hat die Fristen bereits verpasst – die letzte Frist für Papierführerscheine lief am 19. Januar 2025 für die Jahrgänge ab 1971 ab.

Falls du noch nicht getauscht hast: Jetzt schnellstmöglich handeln! Ein Verwarnungsgeld von 10 Euro kann bei Kontrollen fällig werden.

Häufig gestellte Fragen zum Führerschein umtauschen

Muss ich beim Führerschein umtauschen eine Prüfung ablegen?
Nein. Der Umtausch ist eine reine Verwaltungsangelegenheit. Du musst weder die theoretische noch die praktische Fahrprüfung wiederholen. Auch ärztliche Untersuchungen sind für den Pkw- und Motorradführerschein nicht erforderlich.
Was kostet es, den Führerschein umzutauschen?
Die Verwaltungsgebühr beträgt etwa 25 Euro. Hinzu kommen Kosten für ein biometrisches Passfoto (ca. 5–15 Euro) und optional Versandkosten (ca. 5–7 Euro). Insgesamt solltest du mit 30–45 Euro rechnen.
Welche Frist gilt für Führerscheine aus 1999 bis 2001?
Kartenführerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 31. Dezember 2001 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden. Das Ausstellungsdatum findest du auf dem Führerschein unter Feld 4a.
Was passiert, wenn ich die Frist zum Führerschein umtauschen verpasse?
Du darfst weiterhin fahren, denn die Fahrerlaubnis bleibt gültig – nur das Dokument nicht. Bei einer Kontrolle droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Im Ausland kann es zu Problemen kommen, etwa bei Mietwagenbuchungen.
Wo kann ich den Führerschein umtauschen?
Der Antrag wird bei der Fahrerlaubnisbehörde deines aktuellen Wohnorts gestellt. Das kann die Führerscheinstelle, das Bürgeramt oder das Straßenverkehrsamt sein. Einige Kommunen bieten auch Online-Anträge an.
Wie lange ist der neue EU-Führerschein gültig?
Der neue EU-Führerschein ist 15 Jahre gültig. Nach Ablauf muss er erneuert werden – ähnlich wie Personalausweis oder Reisepass. Eine erneute Prüfung ist auch dann nicht erforderlich.
Was ist eine Karteikartenabschrift und wann brauche ich sie?
Eine Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus deiner Führerscheinakte. Du brauchst sie, wenn dein Führerschein nicht von der Behörde deines aktuellen Wohnorts ausgestellt wurde. Die Abschrift kannst du kostenlos bei der ursprünglichen Behörde anfordern.

Fazit: Führerschein umtauschen – Jetzt handeln!

Das Führerschein umtauschen ist für Millionen Autofahrer in Deutschland Pflicht. Wer einen Kartenführerschein aus den Jahren 1999 bis 2001 besitzt, muss bis zum 19. Januar 2026 handeln – das sind nur noch wenige Tage! Der Umtausch kostet rund 30 bis 45 Euro und erfolgt ohne Prüfung.

Wer die Frist verpasst, fährt zwar nicht illegal, riskiert aber ein Verwarnungsgeld und Probleme im Ausland. Am besten jetzt noch schnell einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde buchen! 🚗


Über den Autor

Redaktion wermachtwas.online | Ratgeber & Service

Unser Team informiert über aktuelle Fristen, Behördengänge und wichtige Änderungen für Verbraucher in Deutschland. Wir recherchieren gründlich und erklären komplexe Themen verständlich.

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