📖 Lesezeit: 8 Minuten | Stand: 14. Januar 2026
⚠️ Führerschein umtauschen – Frist läuft ab: Wer einen Kartenführerschein besitzt, der zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, muss bis zum 19. Januar 2026 handeln. Der Umtausch kostet rund 25 Euro und erfolgt ohne Prüfung. Bei Versäumnis droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.
Führerschein umtauschen ist für Millionen Deutsche 2026 Pflicht: Am 14. Januar 2026 läuft die Frist für Kartenführerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 in wenigen Tagen ab. Wer bis zum 19. Januar nicht handelt, fährt mit einem ungültigen Dokument. Wir erklären dir Schritt für Schritt, wer betroffen ist, welche Unterlagen du brauchst und was der Umtausch kostet.
In Deutschland müssen bis 2033 rund 43 Millionen Führerscheine ausgetauscht werden. Die EU-Richtlinie 2006/126/EG schreibt vor, dass alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine durch fälschungssichere EU-Führerscheine ersetzt werden. Ein gestaffelter Zeitplan soll verhindern, dass alle gleichzeitig zur Behörde müssen.
Ob du betroffen bist, hängt vom Ausstellungsdatum deines Führerscheins ab. Dieses findest du auf der Vorderseite unter Feld 4a. Aktuell sind Kartenführerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 an der Reihe.
| Ausstellungsjahr | Umtauschfrist | Status |
|---|---|---|
| 1999 – 2001 | 19. Januar 2026 | ⚠️ In 5 Tagen! |
| 2002 – 2004 | 19. Januar 2027 | Noch Zeit |
| 2005 – 2007 | 19. Januar 2028 | Noch Zeit |
| 2008 | 19. Januar 2029 | Noch Zeit |
| 2009 | 19. Januar 2030 | Noch Zeit |
| 2010 | 19. Januar 2031 | Noch Zeit |
| 2011 | 19. Januar 2032 | Noch Zeit |
| 2012 – 18.01.2013 | 19. Januar 2033 | Noch Zeit |
✅ Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, muss den Führerschein – unabhängig vom Ausstellungsdatum – erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.
Was kostet der Führerschein-Umtausch?
Der Umtausch in den neuen EU-Führerschein ist günstiger als viele denken. Die Bundesregierung gibt die Gebühren wie folgt an:
| Kostenpunkt | Betrag |
|---|---|
| Verwaltungsgebühr | ca. 25 – 30 Euro |
| Biometrisches Passfoto | ca. 5 – 15 Euro |
| Direktversand (optional) | ca. 5 – 7 Euro |
| Karteikartenabschrift | kostenlos |
| Gesamtkosten | ca. 30 – 45 Euro |
Für den Führerschein umtauschen benötigst du folgende Dokumente:
| Dokument | Hinweis |
|---|---|
| ✅ Personalausweis oder Reisepass | Gültig, nicht abgelaufen |
| ✅ Aktueller Führerschein | Original mitbringen |
| ✅ Biometrisches Passfoto | 35 x 45 mm, aktuell |
| 📋 Karteikartenabschrift | Nur wenn der Führerschein nicht von der aktuellen Wohnort-Behörde ausgestellt wurde |
💡 Tipp zur Karteikartenabschrift: Falls dein Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde, kannst du die Karteikartenabschrift kostenlos per Telefon, Post oder online bei der ursprünglichen Behörde anfordern. Viele Behörden übermitteln die Daten auch elektronisch.
Der Antrag wird bei der Fahrerlaubnisbehörde deines aktuellen Wohnorts gestellt. Je nach Kommune gibt es verschiedene Möglichkeiten:
| Anlaufstelle | Details |
|---|---|
| Fahrerlaubnisbehörde | Hauptanlaufstelle für den Umtausch |
| Bürgeramt / Rathaus | In vielen Städten möglich |
| Straßenverkehrsamt | Je nach Bundesland |
| Online-Antrag | In einigen Kommunen verfügbar |
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4 bis 6 Wochen. Bei hohem Andrang kann es länger dauern. Deshalb: Frühzeitig Termin buchen!
Muss ich eine Prüfung ablegen?
Nein! Der Führerschein umtauschen ist eine reine Verwaltungsangelegenheit. Du musst weder die theoretische noch die praktische Fahrprüfung wiederholen. Auch ärztliche Untersuchungen oder Sehtests sind für den normalen Pkw- und Motorradführerschein nicht erforderlich.
📌 Gut zu wissen: Deine Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Alle bisherigen Führerscheinklassen werden in den neuen EU-Führerschein übertragen. Beim Abholen solltest du trotzdem prüfen, ob alle Klassen korrekt eingetragen sind.
Keine Panik! Wer die Frist versäumt, macht sich nicht strafbar und darf weiterhin fahren. Allerdings:
| Konsequenz | Details |
|---|---|
| Verwarnungsgeld | 10 Euro bei Kontrolle |
| Fahrerlaubnis | Bleibt gültig – nur das Dokument nicht |
| Nachfrist | 6 Monate ab Kontrolle zum Umtausch |
| Ausland | Probleme bei Mietwagen oder Kontrollen möglich |
Der neue EU-Kartenführerschein unterscheidet sich in einigen Punkten vom alten Scheckkartenformat:
| Merkmal | Alter Führerschein | Neuer EU-Führerschein |
|---|---|---|
| Gültigkeit | Unbefristet | 15 Jahre |
| Foto | Oft veraltet | Biometrisch, aktuell |
| Sicherheitsmerkmale | Wenige | Fälschungssicher |
| EU-weit einheitlich | Nein | Ja |
Wer noch einen alten Papierführerschein (grauer “Lappen” oder rosa Pappe) besitzt, hat die Fristen bereits verpasst – die letzte Frist für Papierführerscheine lief am 19. Januar 2025 für die Jahrgänge ab 1971 ab.
Falls du noch nicht getauscht hast: Jetzt schnellstmöglich handeln! Ein Verwarnungsgeld von 10 Euro kann bei Kontrollen fällig werden.
Das Führerschein umtauschen ist für Millionen Autofahrer in Deutschland Pflicht. Wer einen Kartenführerschein aus den Jahren 1999 bis 2001 besitzt, muss bis zum 19. Januar 2026 handeln – das sind nur noch wenige Tage! Der Umtausch kostet rund 30 bis 45 Euro und erfolgt ohne Prüfung.
Wer die Frist verpasst, fährt zwar nicht illegal, riskiert aber ein Verwarnungsgeld und Probleme im Ausland. Am besten jetzt noch schnell einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde buchen! 🚗
Redaktion wermachtwas.online | Ratgeber & Service
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