Die Förderung Elektroautos kommt zurück: Am 28. November 2025 hat sich die schwarz-rote Koalition auf die konkrete Ausgestaltung einer neuen staatlichen E-Auto-Prämie geeinigt. Nach dem abrupten Ende des BAFA-Umweltbonus im Dezember 2023 sollen Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen beim Kauf oder Leasing von Elektroautos wieder staatliche Unterstützung erhalten.
Die neue Förderung unterscheidet sich deutlich vom früheren Umweltbonus. Sie richtet sich gezielt an Familien und Geringverdiener, während Besserverdienende leer ausgehen. Drei Milliarden Euro stellt die Bundesregierung aus dem Klima- und Transformationsfonds bereit.
Laut dem Beschlusspapier des Koalitionsausschusses vom 28. November 2025 gelten folgende Konditionen für die neue Elektroauto-Förderung:
| Kriterium | Details |
| Basisförderung | 3.000 Euro |
| Kinderbonus | 500 € je Kind (max. 1.000 €) |
| Maximale Förderung | Bis zu 4.000 Euro |
| Einkommensgrenze | 80.000 € zu versteuerndes Einkommen |
| Pro Kind zusätzlich | +5.000 € Einkommensgrenze |
| Förderfähige Fahrzeuge | E-Autos und Plug-in-Hybride |
| Antragsart | Kauf und Leasing von Neuwagen |
| Gesamtbudget | 3 Milliarden Euro bis 2029 |
Für besonders niedrige Einkommen ist laut Koalitionsbeschluss eine zusätzliche Aufstockung der Prämie vorgesehen. Die genauen Details sollen bis Jahresende 2025 finalisiert werden.
Die neue Elektroauto-Prämie richtet sich gezielt an Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen. Anders als beim früheren Umweltbonus profitieren diesmal nicht Gutverdiener, sondern Familien und Geringverdiener.
Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern darf ein zu versteuerndes Einkommen von bis zu 90.000 Euro (80.000 + 2 x 5.000) haben und erhält dann bis zu 4.000 Euro Förderung (3.000 Basis + 2 x 500 Kinderbonus).
Der BAFA-Umweltbonus endete am 17. Dezember 2023 abrupt, nachdem das Bundesverfassungsgericht dem Klima- und Transformationsfonds 60 Milliarden Euro entzogen hatte. Die neue Förderung unterscheidet sich in wesentlichen Punkten:
| Kriterium | Umweltbonus (bis 2023) | Neue Förderung 2026 |
| Max. Förderung | 6.750 € | 4.000 € |
| Einkommensgrenze | Keine | 80.000 € + 5.000 €/Kind |
| Plug-in-Hybride | Nicht gefördert (ab 2023) | Wieder förderfähig |
| Herstelleranteil | 50 % (z.B. 2.250 €) | Noch offen |
| Antragsberechtigt | Alle (zuletzt nur Privat) | Nur Privatpersonen |
Neben der neuen Kaufprämie profitieren E-Auto-Käufer von weiteren staatlichen Vergünstigungen:
Das Bundeskabinett hat am 15. Oktober 2025 beschlossen, die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos bis 2035 zu verlängern. E-Autos, die bis Ende 2030 zugelassen werden, bleiben maximal zehn Jahre steuerfrei. Das spart je nach Fahrzeuggewicht mindestens 50 Euro jährlich.
Die Bruttopreisgrenze für die steuerliche Förderung von E-Dienstwagen wurde von 70.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben. Arbeitnehmer versteuern nur 0,25 Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil – statt 1 Prozent bei Verbrennern.
Gewerbebetriebe können für E-Autos, die zwischen 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027 angeschafft werden, eine Sonderabschreibung von bis zu 75 Prozent im Anschaffungsjahr nutzen. Das senkt die Steuerlast erheblich.
E-Auto-Besitzer erhalten jährlich eine Prämie durch den Verkauf ihrer Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote). Aktuell liegen die Beträge bei 70 bis 115 Euro pro Jahr.
Neben der Kaufprämie diskutiert die Bundesregierung auch ein Social-Leasing-Programm nach französischem Vorbild. In Frankreich können Geringverdiener ein E-Auto bereits ab 80 bis 150 Euro monatlich leasen.
Die frühere SPD-Vorsitzende Saskia Esken hatte das Social Leasing angekündigt. Das Öko-Institut empfiehlt, vor allem Kleinwagen über das Programm zu fördern und es mit der Verschrottung alter Verbrenner zu verknüpfen. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus.
Die neue Elektroauto-Prämie soll voraussichtlich am 1. Januar 2026 starten. Die genaue Ausgestaltung wird bis Ende 2025 finalisiert. Die EU-Kommission muss das Programm noch beihilferechtlich genehmigen.
Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro. Pro Kind im Haushalt kommen 500 Euro hinzu (maximal 1.000 Euro). Für besonders niedrige Einkommen ist eine zusätzliche Aufstockung vorgesehen. Die maximale Förderung liegt bei etwa 4.000 Euro.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 80.000 Euro auf Haushaltsebene. Je Kind erhöht sich die Grenze um 5.000 Euro. Unternehmen und Gewerbetreibende sind von dieser Förderung ausgeschlossen.
Ja, anders als beim alten Umweltbonus sollen 2026 auch Plug-in-Hybride wieder förderfähig sein. Die Förderung gilt für Kauf und Leasing von reinen Elektroautos sowie Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen.
Voraussichtlich übernimmt wie beim alten Umweltbonus das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Abwicklung. Der Antrag erfolgt nach Zulassung des Fahrzeugs. Der genaue Ablauf wird noch bekanntgegeben.
Laut aktuellen Berichten soll später auch eine Förderung für gebrauchte E-Autos eingeführt werden. Details dazu sind noch nicht bekannt. Zunächst konzentriert sich das Programm auf Neuwagen.
Die Förderung Elektroautos 2026 markiert einen Neustart für die staatliche E-Auto-Prämie in Deutschland. Mit bis zu 4.000 Euro Zuschuss für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen setzt die Bundesregierung auf soziale Gerechtigkeit statt Gießkannenprinzip. Die Kombination aus Kaufprämie, Kfz-Steuerbefreiung und Dienstwagen-Vorteilen macht Elektroautos 2026 attraktiver denn je.
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