
Der Geschäftsführer Einzelunternehmen: Rechte und Pflichten
Stell dir vor, du gründest dein Business und nennst dich stolz Geschäftsführer – doch darfst du das überhaupt? Diese Frage beschäftigt viele Gründer:innen, die als natürliche Person ihr Unternehmen leiten.
Ein Urteil des OLG München aus 2013 zeigt, warum die Bezeichnung tricky sein kann. Es geht um Haftung und Verantwortung. Unterschiede zwischen Einzelunternehmen und GmbH werden hier besonders wichtig.
Warum ist das Thema essenziell? Falsche Angaben können zu rechtlichen Problemen führen. Gleichzeitig möchtest du deine Rolle professionell darstellen. Qonto unterstützt dich mit passenden Lösungen für dein Geschäftskonto.
In diesem Artikel klären wir:
- Wann die Bezeichnung zulässig ist
- Welche Risiken bestehen
- Wie du rechtssicher kommunizierst
Einleitung: Geschäftsführer vs. Inhaber im Einzelunternehmen
Ein falsches Impressum kann teuer werden – besonders bei der Bezeichnung deiner Rolle. Viele nutzen “Geschäftsführer”, weil es seriöser klingt. Doch Kunden verbinden damit oft eine GmbH. Das kann zu Missverständnissen führen.
Das OLG München urteilte 2013: Ein generelles Verbot gibt es nicht (Az. 6 U 1888/13). Aber Vorsicht! §5 UWG und TMG regeln, wann eine Täuschung vorliegt. Ein Onlinehändler erhielt eine Abmahnung, weil er sich fälschlich als “GF” bezeichnete.
Warum ist das wichtig? Als natürliche Person haftest du mit deinem Privatvermögen. Bei einer GmbH wäre das anders. Denk an Schlecker: Die Insolvenz zeigte, wie riskant unbegrenzte Haftung sein kann.
GmbH-Geschäftsführer | Inhaber (Einzelunternehmen) |
---|---|
Juristische Person | Natürliche Person |
Haftung begrenzt | Privatvermögen haftet |
Gesellschaft als Träger | Keine Trennung |
Praxistipp: Nutze im Zweifel “Inhaber:in”. Freiberufler sollten jedoch prüfen, ob der Titel passt. Ein professionelles Geschäftskonto von Qonto hilft dir, klare Kommunikation zu signalisieren.
Würdest du bewusst mit jemandem zusammenarbeiten, dessen Privatvermögen auf dem Spiel steht? Diese Frage stellen sich viele Kunden. Sei transparent – das schafft Vertrauen.
Was ist ein Geschäftsführer im Einzelunternehmen?
Kennst du den Unterschied zwischen einem Geschäftsführer und einem Inhaber? Im Einzelunternehmen trägst du beide Rollen – aber rechtlich gelten andere Regeln als bei einer GmbH.
Definition und Abgrenzung zur GmbH
Laut HGB §35 ist ein Geschäftsführer nur in Kapitalgesellschaften wie der GmbH tätig. Im Einzelunternehmen bist du dagegen die natürliche Person, die das Unternehmen führt. Keine Trennung zwischen Firma und Privatvermögen.
Wichtig: Auch eine UG (haftungsbeschränkt) benötigt einen Geschäftsführer. Hier haftest du nicht privat – ein großer Unterschied zum Einzelunternehmen.
Natürliche vs. juristische Person
Als Inhaber bist du eine natürliche Person. Bei einer GmbH wird die Firma zur juristischen Person, der Geschäftsführer handelt für sie. Diese Trennung schützt dein Privatvermögen.
Natürliche Person | Juristische Person (GmbH) |
---|---|
Einzelunternehmer haftet persönlich | Haftung begrenzt auf Gesellschaftsvermögen |
Keine Trennung von Firma und Privat | Rechtlich eigenständige Einheit |
Prokura möglich (§48 BGB) | Geschäftsführer vertritt die GmbH |
Praxisbeispiel: Ein Grafikdesigner nannte sich “GF” – und erhielt eine Abmahnung wegen Irreführung. Sein Tipp: “Nutze ‘Inhaber’, es sei denn, du führst eine GmbH.”
Checkliste: Echter Geschäftsführerstatus
- Du handelst für eine Kapitalgesellschaft (GmbH/UG)
- Haftung ist vertraglich geregelt
- Die Firma ist rechtlich eigenständig
Rechtliche Grundlagen für Geschäftsführer im Einzelunternehmen
Dein Impressum ist mehr als nur Pflicht – es schützt dich vor teuren Abmahnungen. Welche Gesetze gelten, wenn du deine Rolle falsch darstellst? Hier kommen das UWG und TMG ins Spiel.
Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)
§5 UWG verbietet irreführende Angaben. Ein Beispiel: Nennst du dich “Geschäftsführer”, obwohl du keine GmbH führst, kann das als Täuschung gelten. Der BGH bestätigte dies 2021 (I ZR 210/21).
Praxisbeispiel: Ein Onlinehändler zahlte 1.200 € Abmahnkosten, weil er falsche Informationen im Impressum hatte. So vermeidest du das:
- Nutze klare Bezeichnungen wie “Inhaber”
- Füge einen Haftungshinweis hinzu
- Prüfe alle Kontaktdaten
Telemediengesetz (TMG)
§5 TMG regelt Pflichtangaben für Websites und Social-Media-Profile. Fehlen diese, riskierst du eine Abmahnung. Wichtig sind:
- Vollständiger Name und Anschrift
- Kontaktmöglichkeiten (E-Mail/Telefon)
- Umsatzsteuer-ID (falls vorhanden)
Impressum Einzelunternehmen | GmbH |
---|---|
Natürliche Person als Inhaber | Juristische Person |
Privathaftung deutlich kennzeichnen | Registergericht angeben |
Kein Geschäftsführer-Titel | GF namentlich aufführen |
“Ein korrektes Impressum ist kein Bürokratie-Hindernis, sondern dein Schutzschild vor rechtlichen Risiken.”
Qonto-Tipp: Nutze Tools zur automatischen Impressum-Generierung. So bist du immer auf der sicheren Seite.
Pflichten eines Geschäftsführers im Einzelunternehmen
Als Inhaber trägst du nicht nur die Verantwortung für dein Business – du stehst auch persönlich mit deinem Privatvermögen gerade. Das bringt besondere Pflichten und Risiken mit sich, die du kennen solltest.
Vertretung nach innen und außen
Du handelst in deinem Unternehmen immer in eigener Verantwortung. Laut §25 HGB haftest du als Einzelkaufmann komplett – ohne Schutz durch eine Gesellschaft.
Wichtig zu wissen:
- Du schließt Verträge im eigenen Namen
- Keine Trennung zwischen Firma und Privatperson
- Vollmachten für Mitarbeiter müssen klar geregelt sein
Haftungsrisiken und Privatvermögen
Ein Fehler kann dich privat teuer zu stehen kommen. BGB §823 regelt die Delikthaftung bei Verschulden. Ein Praxisbeispiel zeigt die Gefahren:
Ein Influencer musste für falsche Werbeaussagen mit seinem Vermögen haften. Das Gericht entschied: Da er als natürliche Person auftrat, war sein Privathaushalt gefährdet.
So schützt du dich:
- Trenne Geschäfts- und Privatkonto
- Kläre Haftungsfragen vor Verträgen
- Nutze spezielle Versicherungen
“Die größte Gefahr lauert oft in vermeintlich kleinen Alltagsentscheidungen – ein unbedachtes Versprechen kann existenzbedrohend werden.”
Expertentipp: Mit einem professionellen Geschäftskonto schaffst du klare finanzielle Grenzen. Das ist der erste Schritt zum Schutz deines Privatvermögens.
Risikobereich | Schutzmaßnahme |
---|---|
Steuerschulden | Regelmäßige Rücklagen bilden |
Produkthaftung | Versicherung abschließen |
Vertragsstrafen | Formulierungen genau prüfen |
Irreführung und rechtliche Konsequenzen
Rechtliche Fallstricke lauern oft in scheinbar harmlosen Bezeichnungen. Was als kleine Unachtsamkeit beginnt, kann schnell teure Folgen haben. Besonders bei der Darstellung deiner Rolle im Impressum solltest du genau hinschauen.
Lehrreiche Entscheidungen der Gerichte
Das OLG München entschied 2013 (Az. 6 U 1888/13), dass falsche Titel zur Irreführung führen können. Ein Unternehmer musste fünfstellige Schadensersatzsummen zahlen. Der Grund: Er hatte sich als “Geschäftsführer” bezeichnet, obwohl er kein Unternehmen mit beschränkter Haftung führte.
Wichtige Paragrafen in solchen Fällen:
- §5 UWG: Verbot täuschender Angaben
- §3a UWG: Unlautere geschäftliche Handlungen
- §5 TMG: Impressumspflichten
Wie Abmahnungen funktionieren
Laut IHK-Statistik 2023 liegen die durchschnittlichen Kosten für Abmahnungen bei 1.890€. So läuft das Verfahren ab:
- Du erhältst ein Schreiben einer Kanzlei
- Es gibt eine Frist zur Unterlassungserklärung
- Ohne Reaktion folgt oft eine Klage
Praxis-Tipp: Ein Muster-Widerrufsschreiben hilft dir, unberechtigte Forderungen abzuwehren. Prüfe immer genau, ob die Bezeichnung “Geschäftsführer” in deinem Fall zulässig ist.
Risiko | Schutzmaßnahme |
---|---|
Abmahnung wegen Irreführung | Korrekte Bezeichnung im Impressum |
Hohe Strafen | Rechtliche Beratung nutzen |
Verlust von Kundenvertrauen | Transparente Kommunikation |
“Viele scheitern nicht an ihrem Geschäftsmodell, sondern an formalen Fehlern in der Darstellung.”
Qonto-Lösung: Mit unserer Partnerschaft für Rechtsschutzversicherungen bist du auf der sicheren Seite. So kannst du dich ganz auf dein Business konzentrieren.
Praktische Tipps für Einzelunternehmer
Prokura und Vollmachten sind mächtige Werkzeuge – doch nur, wenn du sie richtig einsetzt. Ein fehlerhaftes Impressum oder unklare Befugnisse können schnell teuer werden. Hier kommen konkrete Lösungen für deinen Alltag.
Korrekte Bezeichnung im Impressum
Dein Impressum muss klar und wahrheitsgemäß sein. Vermeide diese Fehler:
- “Geschäftsführer” ohne GmbH-Struktur
- Unvollständige Adressangaben
- Fehlender Haftungshinweis
So geht’s richtig:
- Nutze „Inhaber“ oder „Inhaberin“
- Füge deine Umsatzsteuer-ID hinzu
- Kennzeichne die Privathaftung deutlich
„Ein Impressum ist wie ein Vertrag mit deinen Kunden – Transparenz schafft Vertrauen.“
Umgang mit Prokura und Vollmachten
Laut §125a HGB darf nur ein eingetragener Kaufmann Prokura erteilen. Für dich bedeutet das:
- Vollmachten müssen schriftlich festgehalten werden
- Klare Grenzen setzen (z. B. Budgetlimits)
- Beim Handelsregister eintragen lassen
Lifehack: Nutze Muster-Vollmachten der IHK. Sie sparen Zeit und sind rechtssicher.
Dokument | Wichtig für |
---|---|
Handelsregister-Auszug | Prokura-Nachweis |
Vollmachtsvorlage | Mitarbeiterbefugnisse |
Impressum-Generator | Rechtssichere Angaben |
Mit diesen Tipps meisterst du die Gründung und den Alltag als Unternehmer souverän.
Fazit: Geschäftsführung im Einzelunternehmen richtig handhaben
Deine Rolle als Unternehmer ist entscheidend – doch wie kommunizierst du sie richtig? Fünf Punkte helfen dir:
Nutze „Inhaber“ statt „Geschäftsführer“, prüfe dein Impressum auf Irreführung und trenne privat von geschäftlich. Erkenne Risiko-Faktoren früh und plane bei Wachstum die rechtliche Umstrukturierung.
Wo stehst du aktuell? Treffe Entscheidungen mit Weitsicht. Eine GmbH lohnt sich ab höheren Haftungsrisiken oder Investorenbedarf.
Du hast jetzt das Wissen – handle verantwortungsbewusst! Teste in 3 Sekunden: Steht im Impressum „Inhaber“? Falls nicht, korrigiere es heute.
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