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Agrardiesel-Rückvergütung 2026: Volle 21,48 Cent sind zurück

📖 Lesezeit: 8 Minuten | Zuletzt aktualisiert: Januar 2026

Agrardiesel-Rückvergütung kehrt 2026 zurück

Die Agrardiesel-Rückvergütung 2026 ist wieder da – und zwar in voller Höhe. Ab dem 1. Januar 2026 erhalten Land- und Forstwirte erneut 21,48 Cent pro Liter Diesel zurück. Der Bundestag hat im November 2025 den Weg dafür freigemacht. Damit korrigiert die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD eine der umstrittensten Entscheidungen der Ampel-Koalition.

Was bedeutet das für deinen Betrieb? Wie viel Geld bekommst du zurück? Und wie funktioniert die Antragstellung beim Hauptzollamt? Hier findest du alle Fakten zur Wiedereinführung der Agrardieselsteuerentlastung.

📌 Agrardiesel 2026 auf einen Blick: Die volle Rückvergütung von 21,48 Cent pro Liter gilt ab 1. Januar 2026. Bundesweit werden Landwirte um rund 430 Millionen Euro jährlich entlastet. Auch klimaschonende Kraftstoffe wie HVO sind eingeschlossen.

Was ist die Agrardiesel-Rückvergütung?

Die Agrardiesel-Rückvergütung ist eine Steuerentlastung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe in Deutschland. Sie ermöglicht es Landwirten, einen Teil der Energiesteuer auf Diesel zurückzubekommen, der für landwirtschaftliche Fahrzeuge und Maschinen verwendet wird.

Der reguläre Steuersatz für Diesel beträgt 47,04 Cent pro Liter. Bei voller Rückvergütung erhalten Betriebe 21,48 Cent pro Liter zurück – das entspricht etwa 46 Prozent der Energiesteuer. Diese Entlastung soll die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Landwirte gegenüber Konkurrenten aus anderen EU-Ländern sichern, die ähnliche oder höhere Vergünstigungen erhalten.

Zeitraum Rückvergütung pro Liter Status
Bis Februar 2024 21,48 Cent Volle Vergütung
März – Dezember 2024 12,89 Cent Erste Kürzung
2025 6,44 Cent Zweite Kürzung
Ab 1. Januar 2026 21,48 Cent ✅ Volle Vergütung zurück

Bauernproteste: Der Weg zur Wiedereinführung

Die Geschichte der Agrardiesel-Rückvergütung gleicht einer politischen Achterbahnfahrt. Ende 2023 kündigte die damalige Ampel-Regierung unter Kanzler Olaf Scholz an, die Steuerentlastung komplett zu streichen. Auslöser war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das ein Milliardenloch im Haushalt hinterließ.

Was folgte, waren die größten Bauernproteste in der Geschichte der Bundesrepublik. Am 18. Dezember 2023 rollten erstmals 1.500 Traktoren zum Brandenburger Tor in Berlin. Die Aktionswoche im Januar 2024 mobilisierte nach Angaben des Deutschen Bauernverbands rund 30.000 Teilnehmer mit 10.000 Traktoren allein in Berlin. In Bayern waren an einem einzigen Tag 75.000 Schlepper unterwegs.

Die Ampel-Regierung lenkte nur teilweise ein: Die geplante Kfz-Steuer für landwirtschaftliche Fahrzeuge wurde gestrichen, die Agrardiesel-Kürzung aber blieb – wenn auch gestreckt über drei Jahre. Für viele Landwirte fühlte sich das wie ein Verrat an.

Bundestag beschließt Rückkehr der Vergütung

Mit dem Regierungswechsel zur schwarz-roten Koalition aus CDU/CSU und SPD änderte sich die Lage grundlegend. Im Koalitionsvertrag hatten die Partner die Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung fest verankert. Am 10. September 2025 beschloss das Bundeskabinett den entsprechenden Gesetzentwurf, im November stimmte der Bundestag zu.

✅ Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU): „Die Bundesregierung hat eine der größten Fehlentscheidungen der Ampel-Regierung korrigiert. Die Agrardieselrückvergütung kommt vollständig zurück. So entlasten wir unsere Betriebe, geben ihnen Planungssicherheit und stärken ihre Wettbewerbsfähigkeit.”

BBV-Präsident Günther Felßner bezeichnete den Beschluss als Erfolg der Protestbewegung: „Unsere Proteste im Winter 2023/24 haben Wirkung gezeigt. Ab 2026 erhalten die Landwirte den vollen Satz von 21,48 Cent je Liter zurück. Das ist ein klares Signal, dass sich unser Einsatz lohnt.”

Wie viel Geld bekomme ich zurück?

Die Höhe der Rückerstattung hängt vom Dieselverbrauch deines Betriebs ab. Hier eine Übersicht für typische Betriebsgrößen:

Jährlicher Dieselverbrauch Rückerstattung 2025 (6,44 ct) Rückerstattung 2026 (21,48 ct) Mehrertrag
5.000 Liter 322 € 1.074 € +752 €
10.000 Liter 644 € 2.148 € +1.504 €
20.000 Liter 1.288 € 4.296 € +3.008 €
50.000 Liter 3.220 € 10.740 € +7.520 €

Ein durchschnittlicher landwirtschaftlicher Betrieb in Deutschland spart durch die Wiedereinführung rund 2.790 Euro pro Jahr. Bayerns Landwirte profitieren insgesamt mit 80 bis 90 Millionen Euro jährlich, bundesweit beläuft sich die Steuerentlastung auf etwa 430 Millionen Euro.

Wer hat Anspruch auf die Agrardiesel-Entlastung?

Antragsberechtigt sind alle Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, die Diesel für begünstigte Zwecke verwenden. Dazu zählen:

  • Landwirtschaftliche Betriebe: Ackerbau, Viehzucht, Gartenbau, Weinbau
  • Forstwirtschaftliche Betriebe: Waldpflege, Holzernte
  • Lohnunternehmen: Wenn sie im Auftrag von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben arbeiten
  • Biogasanlagen: Wenn Biomasse aus eigener Landwirtschaft verwendet wird

Die Mindestentlastung beträgt 50 Euro pro Kalenderjahr. Das entspricht einem Verbrauch von etwa 233 Litern Diesel. Kleinere Verbräuche werden nicht erstattet.

Agrardiesel-Antrag 2026: So funktioniert die Beantragung

Die Beantragung der Agrardiesel-Rückvergütung erfolgt seit 2024 ausschließlich online über das Zoll-Portal. Papieranträge werden nicht mehr akzeptiert. Hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:

1. ELSTER-Zertifikat beantragen

Für die Anmeldung im Zoll-Portal benötigst du ein ELSTER-Zertifikat für Organisationen – nicht für Privatpersonen. Die Registrierung dauert bis zu zwei Wochen, da der Aktivierungscode per Post kommt. Beginne also rechtzeitig!

2. Im Zoll-Portal registrieren

Mit dem ELSTER-Zertifikat kannst du dich im Zoll-Portal anmelden. Für die Erstregistrierung brauchst du deine Agrardieselnummer aus früheren Papieranträgen.

3. Antrag ausfüllen

Im Portal gibst du deine Betriebsdaten, den tatsächlichen Dieselverbrauch des Kalenderjahres und die verwendeten Maschinen an. Wichtig: Es zählt der Verbrauch, nicht die gelieferte Menge. Du musst also Anfangs- und Endbestand deiner Tanks angeben.

4. Frist beachten

Die Antragsfrist endet am 31. Dezember des Folgejahres. Für den Diesel, den du 2026 verbrauchst, kannst du also bis zum 31. Dezember 2027 den Antrag stellen.

⚠️ Tipp: Bestelle deinen Diesel strategisch! Wenn du Ende 2025 Diesel lieferst, aber erst 2026 verbrauchst, erhältst du den höheren Erstattungssatz von 21,48 Cent. Der Verbrauchszeitpunkt ist entscheidend, nicht der Lieferzeitpunkt.

Auch HVO und Biodiesel werden gefördert

Eine wichtige Neuerung: Die Rückvergütung gilt ab 2026 auch für klimaschonende Kraftstoffe wie hydriertes Pflanzenöl (HVO). Diese Ausweitung war eine zentrale Forderung des Bauernverbandes, um Betrieben den Umstieg auf nachhaltigere Kraftstoffe zu erleichtern.

Die Vergütungssätze für alternative Kraftstoffe sind sogar noch höher:

  • Biodiesel in Reinform: ca. 45 Cent pro Liter
  • Pflanzenöl: ca. 45,03 Cent pro Liter
  • HVO (hydriertes Pflanzenöl): 21,48 Cent pro Liter (entsprechend Diesel)

Die Verwendung von Biodiesel und Pflanzenöl in der Land- und Forstwirtschaft ist nach dem Energiesteuergesetz komplett steuerfrei. Der volle Steuersatz wird rückvergütet.

Agrardiesel im EU-Vergleich

Die Wiedereinführung der vollen Rückvergütung ist auch eine Frage der europäischen Wettbewerbsfähigkeit. In vielen EU-Ländern zahlen Landwirte deutlich weniger für Agrardiesel als in Deutschland – selbst mit der Rückvergütung.

Land Agrardiesel-Steuersatz (effektiv) Bemerkung
Frankreich ca. 3,9 Cent/l Starke Subvention
Polen ca. 9,5 Cent/l Günstig
Belgien ca. 0 Cent/l Komplett steuerfrei
Deutschland (ab 2026) ca. 25,6 Cent/l Nach Rückvergütung

Selbst mit der vollen Rückvergütung zahlen deutsche Landwirte mehr als ihre Konkurrenten in Frankreich, Belgien oder Polen. Die Entlastung ist daher keine Subvention im engeren Sinne, sondern ein Ausgleich für Wettbewerbsnachteile.

Häufig gestellte Fragen zur Agrardiesel-Rückvergütung

Wie hoch ist die Agrardiesel-Rückvergütung 2026?
Ab dem 1. Januar 2026 beträgt die Rückvergütung wieder 21,48 Cent pro Liter Diesel. Das ist der volle Satz, der vor den Kürzungen galt. Bei einem Jahresverbrauch von 10.000 Litern erhältst du 2.148 Euro zurück.
Wo stelle ich den Agrardiesel-Antrag?
Der Antrag wird ausschließlich online über das Zoll-Portal gestellt. Du benötigst dafür ein ELSTER-Zertifikat für Organisationen. Papieranträge werden seit 2024 nicht mehr akzeptiert.
Bis wann muss ich den Antrag stellen?
Die Antragsfrist endet am 31. Dezember des Folgejahres. Für Diesel, den du 2026 verbrauchst, hast du bis zum 31. Dezember 2027 Zeit für den Antrag.
Wann bekomme ich das Geld ausgezahlt?
Die Auszahlung erfolgt in der Regel im Folgejahr nach der Verwendung des Diesels. Du verbrauchst den Diesel 2026, stellst den Antrag bis Ende 2027 und erhältst die Erstattung meist einige Wochen nach der Antragstellung.
Gilt die Rückvergütung auch für HVO und Biodiesel?
Ja, ab 2026 sind auch klimaschonende Kraftstoffe wie HVO (hydriertes Pflanzenöl) und Biodiesel in die Rückvergütung eingeschlossen. Bei Biodiesel in Reinform beträgt die Erstattung sogar rund 45 Cent pro Liter.
Was ist der Mindestbetrag für die Antragstellung?
Die Mindestentlastung beträgt 50 Euro pro Jahr. Das entspricht einem Verbrauch von etwa 233 Litern Diesel. Kleinere Mengen werden nicht erstattet.

Fazit: Agrardiesel-Rückvergütung ist zurück

Die Agrardiesel-Rückvergütung 2026 markiert einen politischen Wendepunkt für die deutsche Landwirtschaft. Nach zwei Jahren der Kürzungen und den größten Bauernprotesten der Nachkriegsgeschichte erhalten Land- und Forstwirte ab Januar wieder die volle Steuerentlastung von 21,48 Cent pro Liter.

Für einen durchschnittlichen Betrieb bedeutet das eine Entlastung von knapp 2.800 Euro jährlich – Geld, das dringend für Investitionen und den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit benötigt wird. Die Ausweitung auf klimaschonende Kraftstoffe wie HVO zeigt zudem, dass Entlastung und Nachhaltigkeit kein Widerspruch sein müssen.

Vergiss nicht: Die Antragstellung erfolgt nur noch online über das Zoll-Portal. Kümmere dich rechtzeitig um dein ELSTER-Zertifikat, damit du die Frist nicht verpasst. Dein Betrieb hat es verdient!


Über den Autor

Redaktion wermachtwas.online | Wirtschaft & Landwirtschaft

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